Rechtliche Frage Kurzarbeitsgesetz

Diskutiere Rechtliche Frage Kurzarbeitsgesetz im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; Hi! Hab da grad paar Diskrepanzen mit der Lohnbuchhaltung meiner Firma. ...und zwar gehts um folgendes: Bin seit Mitte November krank...
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Hi!

Hab da grad paar Diskrepanzen mit der Lohnbuchhaltung meiner Firma.

...und zwar gehts um folgendes:

Bin seit Mitte November krank geschrieben (incl. Krankenhausaufenthalt) und normalerweise bekommt man ja 100% Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bis irgendwann die 6 Wochen voll sind und die Kasse mit 80% oder wieviel auch immer weiter zahlt..

Mir gehts nun um folgendes. Arbeite bei ner Baufirma. Da gibts seit 1. 12. die Möglichkeit auf Kurzarbeitergeld 7/10 vom vollen Lohn ohne Einschränkungen bei den Sozialabgaben.

Bevor diese Regelung aber greift, werden Überstunden und alter Urlaub abgebaut falls vorhanden.

Nun bin ich mal davon ausgegangen, ich bekomm im Zeitraum der Krankschreibung meine 100% (wäre bis 21.12.) und danach bring ich Urlaub und Überstunden ein.

Nun wurde mir gesagt, ich bekomm ab dem 10.12. (ab da ruht wegen Schnee die Baustelle) trotz Krankschreibung nur 7/10 Lohn bzw gehen ab diesem Datum meine Überstunden weg, weil der Gesetzgeber hier mir nen Streich gespielt hat...

Und zwar soll da wohl im Gesetz stehen; kranke Mitarbeiter dürfen nicht besser gestellt sein als arbeitende Arbeitnehmer; wenn diese aus wirtschaftlichen Gründen (Schnee etc.) nicht arbeiten können...

Ok teilweise seh ich das ja noch ein; aber wenn ich im Krankenhaus lieg; wo bitte bin ich da gleichgestellt mit meinen "gesunden" Kollegen; die haben bezahlte Freizeit und ich bin ans Bett gefesselt.. Was is das denn bitte für eine Scheisse? Ich muss meine erarbeitete Freizeit in Form von Überstunden abbauen, während ich gesundheitich eingeschränkt bin und ich unterm Jahr (vor dem 1.12.) volle Lohnfortzahlung bekommen würde?

Das darf doch nicht wahr sein!

Kennt sich jemand mit dieser Problematik aus?
 
GreyAstraF

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in der igm ist es so das wenn du vor beginn der kurzarbeit krank geworden bist und diese in die kurzarbeit hinein dauert du den Lohn zu der normalen regelung bekommst. wirst du während der kurzArbeit krank wirst sieht es anders aus. dann gilt das kurzarbeitergeld.

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Ja so in etwa dacht ich mir das auch; weil hier kann ja niemand Vorsatz unterstellen, um sich 100% Lohn "zu erschleichen" und die Überstunden aufzusparen...

für mich is leider Gottes die IG Bau und Agrar zuständig; aber der faule Sauhaufen tut ja nix für die Arbeitnehmer...

EDIT: Will mir nur mal paar Meinungen und Standpunkte anhören, bevor ich evtl nen Anwalt damit behellige..
 
GreyAstraF

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im Grunde kannst du dich beim zuständigren arbeitsamt erkundigen. den die müssen letztlich einen teil zahlen und können dir genau sagen wie es ist.

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