Also bei einigen Versicherungen hast du eine frei.
Man könnte sogar über Teilkasko gehen - Glasbruch.
SF - die Versicherung rechnet es ihm vor. Selber oder nicht.
@acki
da hast schon recht, aber man muss in kleingedruckte reinschauen. Es gibt ja den sogenannten Rabattretter, dieser sagt aus, dass wenn du einen Schaden hast wirst du bei DIESER Gesellschaft nicht zurück gestuft. Wenn du aber jemals zu einer anderen Gesellschaft wechselst, wird dir der Schaden angerechnet.
Solch eine Klausel haben einige Versicherer mit drin, aber nicht alle!
Jo über TK kannst du das Glas ersetzen lassen, aber nicht die Hülle drum rum.
"Liegt ein technischer oder wirtschaftlicher Totalschaden vor, ist dem Geschädigten der Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu ersetzen."
Technischer Totalschaden liegt vor, wenn es technisch nicht mehr möglich ist, das Unfallfahrzeug zu reparieren, weil z.B. notwendige Ersatzteile nicht mehr lieferbar sind.
Diesel Klausel betrifft den Schadensvorfall aber nicht. Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist hier nicht gegeben. Wenn die Versicherung will, kann die auch sagen, mach dir einen normalen Spiegel vom Astra G an und der wird bezahlt.