NDS
hast recht! Mir ging es jetzt um den Nachweis, habe den anderen verbummelt
Nee ich meinte er soll nach Arno fahren zum Leistung messen. Dauert doch max. 30min.
Im Ruhrpott sind se doch alle nur froh wenn die sich gegenseitig ans Bein pissen können :lol:
Es ist doch sch... egal wenn das Auto in 2 Monaten eh total umgebaut wird!!!
Guten Tag,
- Es wurde ein Vertrag (mündlich / schriftlich egal) geschlossen über eine zu erbringende Leistung.
- Wenn die Leistung nicht erbracht wurde, dem Anbieter eine Nachbesserung zugestehen (Frist setzen).
- Ist keine Nachbesserung möglich, dann eine Wandlung und Erstattung aller angefallenen eigenen Kosten erzwingen.
Begründung:
Original defekt, Gegenbeweispflicht liegt beim Anbieter fürs erste halbe Jahr.
Das ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung und kann auch nicht als solche gewertet werden.
Gruß OPC-Fritz