Lenkradschloß bzw. Zündschloß und TüV?

Diskutiere Lenkradschloß bzw. Zündschloß und TüV? im Technik-Smalltalk Forum im Bereich Technik; Hi, da ich mir ein neues Rallyeauto aufbaue und dort ja eigentlich nicht viel drin sein muß, habe ich da mal ne frage. Ich will gerne das...
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guarana-saar

Guest
Hi,
da ich mir ein neues Rallyeauto aufbaue und dort ja eigentlich nicht viel drin sein muß, habe ich da mal ne frage.
Ich will gerne das Zündschloß komplett ausbauen, somit habe ich ja auch kein Lenkradschloß mehr.
Wird ein Lenkradschloß eigentlich gebraucht beim Tüv?

Gruß Stefan
 
turbo-harburg

turbo-harburg

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also bei unseren autos hat er beim letzten tüv geschaut ob bei allen das lenkrad schloß auch einrastet, und wie es kommt beim Fiat wars dann kaputt, und das war nicht billig :-(

aber ist vll nur in hamburg so schlimm beim tüv
 
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guarana-saar

Guest
Gerade was gefunden: (§38 StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen

(1) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(2) Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

(3) Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung und Wegfahrsperren an Kraftfahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.

Wenn ich das also richtig verstehe, muss ich wohl das scheiß Zündschloß im Auto lassen?

Danke und Gruß Stefan
 
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guarana-saar

Guest
Oh, okay.
Da ich aus dem Saarland komme und dort nur der Tüv eine Abnahme machen darf und mein Tüver eigentlich immer alles einträgt, sofern es auch in Ordnung ist, denke ich mal, das er dann auch das Lenkradschloß prüft.
Könnte Ihn ja auch mal fragen, nur dann wird er es bestimmt "Testen"
Also bleibt das Zündschloß drin mit Lenkradschloß

War ja auch nur so ein gedanke.
Ich hatte mir dieses Jahr mal nen EVO 8 gemietet, dort war keins drin, einsteigen, schalter umlegen und starten.
Aber ich denke mal, da das Auto ein ex. Werksauto war, dies dort wohl ausgetragen wurde.

Gruß Stefan
 
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