
opel-boy
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Die Reglung tritt ab den 1.4. 2015 in Kraft stand zumindest so in einschlägigen Zeitschriften...
dann hamse entweder mein schwiegervater verarscht oder die kennen ihre eigene regelung nicht. aber hier muss en auto beim anmelden auch min. 3 monate resttüv haben, das war mir auch neu.