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LETitGo
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da gibt es keine Beweislastumkehr, weil es bei Privatverkäufen keine Gewährleistung gibt. Also wenn es nach der Hofeifahrt auseinander fällt, braucht man für den Schaden nicht zahlen.
Aber die Kosten für den Anwalt werden sicher die ausstehenden Raten übersteigen, also als Lehrgeld verbuchen.
Meinst du, wenn du bei einem Kaufvertrag von einem Auto die Sachmangelhaftung nicht ausschliest, können harte 2 Jahre auf einen zu kommen. Als Privatperson kann man auch haften.
Wenn man ein ADAC Kaufvertrag runterlädt steht drinn das es keine Sachmangelhaftung gibt.