Hier findet man die Erläuterungen, Richtlinien... zur STVZO

Diskutiere Hier findet man die Erläuterungen, Richtlinien... zur STVZO im Technik-Smalltalk Forum im Bereich Technik; Hallo, hatte mal vor über einer Woche einen Anfrage an den Bürgerservice des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geschickt...
Thomas

Thomas

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Hallo,

hatte mal vor über einer Woche einen Anfrage an den Bürgerservice des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geschickt heute habe ich die Antwort bekommen.

Hier http://www.kba.de/Dresden/Akkreditierung/Anerkennungsregeln%20PL%20dt%20(AD4).pdf steht wo man genauere Richtlinien, TÜV-Merkblätter usw zur STVZO findet da diese ja sehr allgemein gehalten ist. Diese Richtlinien bzw. Merkblätter kann man dann bei der Prüfstelle einsehen.
 
MST-TI 111

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Das ist aber reichlich Kompliziert und Allgemein gehalten!!!
Oder? aber was will man denn von Ämtern erwarten?
 
Thomas

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Da steht zumindestens wo man das Zeug findet, leider habe ich keine bessere Quelle gefunden nur so ein Amt wo so Zeug veröffentlich wird und die Verkaufen diese Richtlinien. Aber mit dem Zeug aus der STVZO kommt man ja nciht weit, da steht ganz lapidar drin es ist eine ausreichende Radabdeckung nötig. Wie das definiert wird findet man dort nicht.
 
MST-TI 111

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Ich würde damit immer bezug auf die Lauffläche nehmen.
Hauptsache die ist abgedeckt.
Aber die viele Prüfer sehen es auch so das allein das leichte überstehen der Felge schon falsch ist weil "keine teile über den Fahrzeugumriss hinaus stehen" dürfen.
Stand auch mal irgendwo.
Hab bei meinem 190er Benz 50er Spurplatten an der HA unter gelegt und da kamen sie mir gleich mit festigkeitsgutachten für das Fahrwerk und die gesamte Achse (kosten bei Mercedes ca. 600€). Wenn man einen Prüfer hast der sich damit auskennt kann abwegen ob es OK ist oder nicht.
Die Typen die sich Haarklein an Ihre STVO klammern sind meistens die die kaum eine Ahnung haben warum,weshalb usw.
Aber egal...
 
Thomas

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ganz offiziel gehört auch die Felge zum Rad aber meistens wird nur die Lauffläche berücksichtigt. Gibt da auch ein extra TÜV-Merkblatt dazu.
 
EDKA

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Sollte jemand Fragen zu Arbeitsanweisungen/Verordnungen haben, die die Sachverhalte wesentlich exakter erläutern, dann bitte an mich. Ich versuche dann, diesen Dingen erschöpfend auf den Grund zu gehen - nicht zuletzt aus Eigeninteresse, denn ich will meinen Job gut machen, kann aber im Normalfall nicht alles wissen.

Roland
 
nr1ebw

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Ausreichende Radabdeckung:

Über einen Bereich von 30° vor und 50° hinter der Radmitte muss die
Gesamtbreite des Reifens (oben am Reifen zu bestimmen) voll abgedeckt sein.
 
Thomas

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gibt aber 2 Untersdchiede die alte deutsche Norm und die EU-Richtlinie die alte hat aber höhere Toleranzen glaube da heist es von der waagrechten 15cm hoch und dieser Bereich muss abgedeckt sein. bei kleinen Rädern z.b. 14" ist das natürlich genial
 
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