Moin meine Herren,
dieser Thread hat mir doch zu denken gegeben. Bei mir liegen die Girlingsättel herum und jetzt bin ich stark am überlegen, ob ich sie nun einbauen soll.
Ich bin also heute zur Dekra gefahren, um die Eintragungsmöglichkeit zu klären.
Fazit: Die Eintragung wäre möglich, wenn die komplette Bremsanlage übernommen würde, also die Schlauchmaße müssen stimmen, HBZ und BKV müssen übernommen werden und auch Abmesseungen und Abstände der Scheiben/ Bremssättel müssen gleich sein. Unter diesen Umständen wäre eine Eintragung möglich.
Was also einen Strich durch die Rechnung macht sind die Bremsscheiben, da die Abmessungen nicht stimmen, von abgeschliffenen Bügeln brauchen wir nicht weiter zu diskutieren.
So sieht es aus, um es 100%ig legal hinzubekommen.
Nur die Variante mit den innen bearbeiteten original Omega/Senatorscheiben würde es klappen, da das nicht auffallen würde.
Ich weiß nicht inwiefern sich HBZ und BKV vom Senator / Omega identisch zum Calibra sind, wenn alles gleich wäre wär die Eintragung nicht mit viel Arbeit verbunden.
Macht Euch nen Kopf Leute!
MfG,
Tillmann