Gewindefahrwerk und TÜV Problem beim Corsa A

Diskutiere Gewindefahrwerk und TÜV Problem beim Corsa A im Straßenlage Forum im Bereich Technik; Folgendes hab mir jetzt ein KW-Gewinde geholt. Die Vorschrift von 7 cm Restgewinde und der Abstand Börtlkante/Felgenmitte halte ich ein! Nur hab...
corsacosworth

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Folgendes hab mir jetzt ein KW-Gewinde geholt.
Die Vorschrift von 7 cm Restgewinde und der Abstand Börtlkante/Felgenmitte halte ich ein! Nur hab ich jetzt eine Scheinwerferhöhe von 46,5 cm und die Bodenfreiheit von 8 cm halte ich vorn und hinten nicht ein mit dem 2 l 16 V und 14". :?
Die Bodenfreiheit halte ich selbst mit meinem alten 50/50 Fahrwerk nicht ein

Wie sieht es bei euch anderen aus, vorallem die mit 13"


Könnt mir jemand einen Kulanten Prüfer sagen.
 
Emerald

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Steht das mit der Bodenfreiheit im Gutachten oder sagt das der Tüvler?

Die Scheinwerferunterkante is so ´ne Sache :? kannst ja auch für´n Tüv höher drehen und nachher wieder runter, aber richtig wärs nich ... such dir ´nen Tüvler (´n guten!) und red mit ihm drüber? Nicht zu empfehlen is Tüv Schongau und Weilheim!
 
corsacosworth

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Das steht im Gutachten, bewegliche teile 7cm.
Ich könnte noch einen 1 cm höherschrauben, dann würde es mir auch noch gefallen, aber noch höher dann könnte ich gleich mein altes Fahrwerk wieder reinschmeißen! :x

EDIT: Das mit rauf und runterschrauben taugt mir net, da meine Karre recht auffällig ist, will ich alles mit Brief und Siegel!
Oder einen Prüfer der mir keine Höhenangabe einträgt...

Gruß Xarre
 
Emerald

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´ne Möglichkeit wäre der Bobinger :roll:

Ich kannte zwar ´n Prüfer über die Arbeit, aber der hat das auch nur gemacht, wenn´s hieb- und stichfest war :?

Was steht im Gutachten drin? Muss ´ne Höhenangabe mit eingetragen werden? Bei KW steht das so drin, soviel ich weiß :(
 
Thomas

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Hallo,

das mit den 50cm gabs erst ab 1989. Der Corsa sollte aber schon mitte der 80er auf den Markt gekommen sein. Also mit dem Prüfer reden. Lass dir den Dienstellenleiter holen hat garkeinen Sinn sich mit so nem BlosskeineVerantwortung-Prüfer zu streiten. Wobei die 50cm doch auf die Lichtaustretente Fläche bezogen ist also nicht auf die Unterkannte Scheinwerfer sondern unterkannte Reflektor.

Zur Bodenfreiheit gibts kein wiedersprühliches Gesetzt die cm-Angaben sind nur eine Empfehlung an die sich der Prüfer halten kann aber nicht muss.
 
corsacosworth

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Ja, das steht ebem im Gutachten. :(
Und Erstzulassung ist 29.09.89

Einige Autos halten ja von Hausaus net die 50cm ein.

Gruß Xarre
 
Fasemann

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ohhh diese Drama >>mein Corsa wollte das Landratsmat+ Strassenverkehrsbehörde eine ganze Saison lang stillegen wegen so ner lappalie :cry: >> aber zum schluß haben se es eingesehen . :wink:
 
Thomas

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Hallo,

hier die Quelle zu den 50 cm. Es steht eindeutig drin Spiegelkante

STVZO §50(3)

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für

1. Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,

2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).

http://www.stvzo.de/
 
corsacosworth

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@Thomas Ich hab die alten Scheinwerfer...
Aber erklär mir das mit der Spiegelkannte bitte genauer.

Ich hab jetzt jemanden gefunden der mir es einträgt, Vorraussetzung ist das ich in den Bremsenprüfstand komm. :p

Gruß Xarre
 
Thomas

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Hallo,

damit ist gemeint das nicht die Unterkannte des Scheinwerfers 50cm über dem Boden sein muss sonder die Unterkannte des Reflektors.
 
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