Gewährleistungsfall?? DRINGEND!

Diskutiere Gewährleistungsfall?? DRINGEND! im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; Ich habe da mal ein mehr oder weniger dringendes Anliegen, bei dem ich mir selbst nicht so sicher bin. Es geht sich um die gesetzliche...
f_calibra

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Ich habe da mal ein mehr oder weniger dringendes Anliegen, bei dem ich mir selbst nicht so sicher bin. Es geht sich um die gesetzliche Gewährleistung und evtl um einen Fall, der sich daraus ergeben müsste.

Aber eins nach dem anderen, nicht dass ich was durcheinander bringe.

Auto: Audi A3 8P Bj 2006
Motor: 1.6 FSI (müsste der ja mit Steuerkette sein)
Kaufdatum: 07/2011 (Also ca 1,5Jahre)
Verkäufer: Audi Zentrum xxxx

So, das Auto muss wohl seit kurz nach dem Kauf im kalten Zustand immer wie mal für 1-2 Sekunden geklackert haben. Die Besitzerin ist dann wohl auch des öfteren zum Verkäufer in die Werkstatt, aber die haben dann immer nur gemeint, dass sie nix finden können.
FOLGLICH WURDE DA AUCH NIE WAS SCHRIFTLICH FESTGEHALTEN (für später evtl wichtig)

Laut der Besitzerin muss das wohl immer schlimmer geworden sein. Das Geräscuh kommt nach wie vor NUR im kalten Zustand für 1-2 Sekunden, aber wird wohl lauter. Nachdem wir beide aber meistens mit meinem Auto unterwegs sind, habe ich das nie wirklich gehört. Bis wir neulich mal mit ihrem unterwegs waren und ich das gehört habe. Hört sich ecth übel an. So wie kaputt Pleuellager. Ich nur gemeint, dass das defintiv nicht normal sei.
Aber jetzt wird es interessant. Sie ist heute wohl in Eigenregie in eine andere Audi Werkstatt, die etwas bissl näher hingeschaut haben und einen Schaden von ~2500€ diagnostiziert haben- Dauer etwa 4 Tage.
Die Besitzerin ist natürlich erstmal aus allen Wolken gefallen. Was genau alles gesagt wurde, weiß ich leider nicht. Auf jeden Fall wollen die einen Teil übernehmen und einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen.

Sind mir natürlich erstmal alle Alarmglocken abgegangen, weil das mal wieder so eine typische Abspeißung ist. Einen Teil übernehmen und Auto stellen (was die eh Null Komma Null kostet!!) und der Kunde ist happy....Er hat ja was nachgelassen bekommen und neues Auto.
Ich selbst seh die Sache etz aber ein klein wenig anders, da mein Halbwissen über Recht doch arg schwammig geworden ist, frage ich lieber nochmal nach

Wenn ein Händler an privat verkauft, MUSS er 2 Jahre Gewährleistung geben - RICHTIG????
Im ersten jahr ist der Verkäufer in der Beweispflicht -RICHTIG??
Im zweiten Jahr ist der Käufer in der Beweispflicht - RICHTIG????

Ganz ehrlich, wäre es mein Auto, ich würde dem das ja mal sowas von ium die Ohren hauen und dem 100% der Kosten in Rechnung stellen.


Ich sehe das etz nämlich so. Google+Audi+FSI+Klackern...gibt mal 3 Millionen Einträge, also bekanntes Problem!!
(Was genau weiß ich etz auch noch nicht)
Verkäufer verkauft ein Auto, macht den schnellen Euro. Kundin (ist ja weiblich) kommt nach kurzer Zeit wieder mit besagtem Problem und wird aufgrund mangeldem Wissen mit dem Kommentar "Ist normal" abgespeißt. Das zieht sich solange bis a) das erste Jahr der Gewärhleistung rum ist und b) die Gewährlesitung komplett vorbei ist.


Wie gehe ich (habe das große Los gezogen) da etz am sinnvollsten vor.
 
S

sebi114

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bei gebrauchtwagen hat man 1 jahr gewährleistung, in den ersten 6 monaten ist die beweislast beim händler danach beim käufer....
 
visa

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Denke mal Sebi hat recht ... hier ist es genau so beschrieben ... :roll:

EDIT:
Verkäufer verkauft ein Auto, macht den schnellen Euro. Kundin (ist ja weiblich) kommt nach kurzer Zeit wieder mit besagtem Problem und wird aufgrund mangeldem Wissen mit dem Kommentar "Ist normal" abgespeißt. Das zieht sich solange bis a) das erste Jahr der Gewärhleistung rum ist und b) die Gewährlesitung komplett vorbei ist.

Es ist stark davon auszugehen das es genau so gelaufen ist. Gibt es Zeugen die sie möglicherweise dabei hatte ?

Gruß,
ViSa
 
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Bart

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der händler muss aber im kaufvertrag vermerken das 1 jahr gewährleistung gibt ansonsten sind es stillschweigend 2 jahre
 
f_calibra

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Eben, da war doch was mit den zwei Jahren?!?!?! Und das blöde ist daran ja etz auch, dass im Prinzip schon in den ersten 6 Montaen ein Mangel festgestellt wurde, aber da immer mit dem Kommentar "Ist normal" abgespeißt wurde, gibt es auch nix wirklich schwriftliches. Außer halt Angehörige als "Zeugen", wenn man es so nennen kann/darf.

Wird da nur nicht wirklich helfen, oder?
 
f_calibra

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Da haben wir es ja, sind 2 Jahre - normalerweise

Die gesetzliche Verjährungspflicht beträgt grundsätzlich zwei Jahre (§ 438 Abs.1 Nr.3 BGB). Beim Verkauf von Gebrauchtwaren kann die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen auf 12 Monate verkürzt werden. Besonders wichtig ist, dass die Frist bei reinen Privatverkäufen komplett durch einen Haftungsausschluss ausgeschlossen werden kann.

Also als nächstes erstmal in den Kaufvertrag schauen, was drin steht?!?!

Fall 1: 2 Jahre voll.
Wie geht man dann vor? Man ist ja als Besitzer in der Beweissituation

Fall 2: Auf ein Jahr verkürzt
Arschakrte gezogen, oder doch irgendwie eine Mögloichkeit
 
R

Reiner Husten

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Hallo,

hat Sie evtl noch Gebrauchtwagengarantie? Nur mal um das ganze abzukürzen, denn einfach wirds nicht wenn Sie sich niemals die komischen geräusche dokumentieren lassen hat.
 
f_calibra

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Eben drum. Ich war damals ja nie dabei. Auch hab ich das nie so wirklich mitbekommen. Ohne direkte Unterstellung, ich habe so das gefühl, dass der Händler ziemlich genau wusste, warum der gesagt hat, "das ist normal"..."Nein da müssen Sie nichts zahlen"

Das schlimme daran ist ja, dass durch diese Aussagen der Schaden immer schlimmer wurde. Grenzt ja schon fast an vorsatz
 
S

sebi114

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Egal wie der Fall ist ich denke man hat die Arschkarte.Der Händler wird mit 99,9% Sicherheit die 1Jahr Gewährleistung im Vertrag stehen haben.
 
visa

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Naja ... erstmal scheint es sich hierbei wohl um einen sehr bekannten Fehler zu handeln, siehe dein Google-Ergebnis.

Ich denke wenn sie irgendwie nachweisen kann das man sie dort mit einem "ist normal" abgespeist hat, gäbe es eine reelle Chance.

So wie es Aussieht wird das ein Fall für Anwalt und Gericht.

Aber nichts desto trotz würde ich auch mal ruhig direkt an das Audi-Werk einen Brief schreiben und mich ganz offiziell beschweren.
Schließlich wurde das Auto bei einem Audi-Vertragshändler (AudizentrumXXX) gekauft. Da kann man wohl davon ausgehen das die Gebrauchtfahrzeuge entsprechend überprüft wurden. Auch ruhig mal den Sachverhalt so detailliert schildern wie hier geschehen und zum Schluß die Frage stellen ob man sich als Hersteller mit so einem Händler weiter abgeben möchte. ;-)

Gruß,
ViSa
 
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f_calibra

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OK, das ist ja schonmal was, womit ich arbeiten kann.
Hierzu noch ein wichtiger Punkt.

Wenn der Händler die Sachmängelhaftung auf 1 Jahr begrenzt hat, muss das explizit im Kaufvertrag stehen, oder kann das irgendwo als Sternchen drin stehen, wo auf irgendwelche AGB verwiesen wird, die irgendwo in irgendeiner Schublade liegen?
 
R

Reiner Husten

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ich habe so das gefühl, dass der Händler ziemlich genau wusste, warum der gesagt hat, "das ist normal"..."Nein da müssen Sie nichts zahlen"

Typischer Fall, da täuscht dich dein Gefühl nicht. Bei mir wollten se mein defektes M32 auch nie hören. Hab mir dann einfach die Karte von dem Meister geben lassen und ihm ne Woche später ne email geschickt. Drin stand das er den Wagen noch mal wegen komischen Geräuschen aus Getrieberichtung untersuchen soll. Im zehnten Monat gabs dann nen neues M32.
 
Bart

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man kann noch einen auf arglistige täuschung machen...wenn sie rechtschutz hat kurz am telefon vom anwalt beraten lassen alles andere ist spekulation. kaufvertrag rauskramen.
 
f_calibra

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Auf diese Schiene will ich das etz auch ziehen. Auch wenn es nicht mein Auto ist, das ist mal echt ne Assitour - wenn es denn so ist. Will ja niemanden was utnerstellen. Aber nach wie vor die Frage, ob die Verkürzung explizit drin stehen muss, also im KV oder ob die da auch verweisen können.

So nach dem Motto, ganz klein unten. Sachmängelhaftung gemäß bla bla bl AGB bla bla bla vertaubt irgendwo
 
S

sebi114

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das wird im kaufvertrag genau drinne stehen,und ich denke schon das ein audi händler den punkt im vertrag drinne hat ;)
 
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Reiner Husten

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Geh von 24 Monaten aus. Das ist Standart. Ich hab jetzt nicht groß gegooelt oder nachgeshen, hab allerdings 2002 Automobilkaufmann gelernt. Zur der zeit kam der Schmarn raus. Wenn ichs richtig behalten habe kann man bei natürlichen/privaten Personen das nicht einfach umgehen oder herabsetzen.
 
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sebi114

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Geh von 24 Monaten aus. Das ist Standart. Ich hab jetzt nicht groß gegooelt oder nachgeshen, hab allerdings 2002 Automobilkaufmann gelernt. Zur der zeit kam der Schmarn raus. Wenn ichs richtig behalten habe kann man bei natürlichen/privaten Personen das nicht einfach umgehen oder herabsetzen.
das auch n thema für sich,der eine sagt 1 jahr der nächste 2 und der 3 usw .D
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/201.html hier mal durchlesen,steht auch 1 jahr gewährleistung mit 6 mon beweislastumkehr
 
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