Gebrauchtwagengarantie!

Diskutiere Gebrauchtwagengarantie! im C20LET Forum im Bereich Technik; Hallo, Hat von euch jemand erfahrung mit einer Gebrauchtwagengarantie? ich habe mir einen Calibra Turbo gekauft und der Händler laberte etwas von...
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Sniper

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Hallo,

Hat von euch jemand erfahrung mit einer Gebrauchtwagengarantie? ich habe mir einen Calibra Turbo gekauft und der Händler laberte etwas von einer Gebrauchtwagengarantie auf "Motor, Getriebe, Antriebswellen etc.." 24Monate für 300 EUR / man muss nur regelmässig einen Ölwechsek durchführen lassen..
hört sich garnicht schlecht an, nur würde mich interessieren ob die bei jedem Schaden bezahlen oder ob man da erst nachweisen muss das es ein schaden ist der beim vorgänger aufgetreten ist!

Denn mal krass ausgedrückt, könnte ich sonnst die vesicherung machen, den Motor/ Getriebe verheizen und dann das ganze neu bekommen! "hab das jedoch nicht vor!!"

kann ich mir jedoch nicht ganz vorstellen... da gibts doch bestimmt klauseln oder??

Gruß, Dragan
 
Steinmetzer

Steinmetzer

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Moin !

Ich glaube um die Gebrauchtwagengarantie in Anspruch nehmen zu können mußt du auch alle vorgeschriebenen Inspektionen einhalten.....:mad:


So long...
 
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Tillmann

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Moin,

jepp, scheckheftpflegen is Pflicht. Dazu kommt noch eine prozentuale Beteiligung des Fahrers an den Kosten, bei Autos mit mehr als 50TKM auf dem Buckel. Dazu ein generelles Tuningverbot, sonst gibt´s gar nix!!! So sieht´s bei Zusatzversicherungen aus.
Im Rahmen des neuen Produkthaftungsgesetz ist aber immer eine einjährige Gewährleistungsfrist von Händlern dabei. Ich denke mal daß da die o.g. Einschränkungen dafür auch gelten, hab mich darüber noch nicht schlau gemacht, ist also nur eine Vermutung meinerseits.

MfG,

Tillmann
 
S

Sniper

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ahja...

Tuningverbot... hört sich nicht gut an! :-(
da hat sich das ganze dann sowieso erledigt!

Danke

MfG, Dragan
 
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leppom

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Hi Tillmann,

sowie du irgendetwas am Motor zB. änderst, erlischt jegliche Garantie. Besonders bei Gebrauchtwagengarantien ist äußerte Vorsicht geboten. Reden sich immer wunderbar raus.

mfG Leppom
 
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Blademage

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Blödes Beispiel

Stellt Euch folgendes vor:

Ihr seid Versicherungsmensch bzw. haftender Händler.

Ich verkauft einem netten Kunden einen Corsa 12V mit 20.000km. Nach 3 Wochen kommt der nette Kunde mit einem Getriebeschaden und möchte dieses ersetzt haben. Der Mechaniker öffnet die Motorhaube und findet einen LET mit Phase IV drin vor.

Wärt ihr bereit dem "netten" Kunden auch nur die Kupplung zu bezahlen?
 
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leppom

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@Blademage

mit dem "rausreden" bezog ich auf unverbauten original Zustand.
Dabei sind o.g. Versicherungen mit Vorsicht zu gebrauchen. Im Falle von irgendwelchen Umbau- oder Tuningmaßnahmen wie du sie beschrieben hast, erlischt eh die Garantie.

mfG leppom
 
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Tillmann

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Moin,

na den Sinn dieser Einschränkungen hat doch auch keiner angezweifelt.:)

MfG,

Tillmann
 
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Beastman

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Der Vergleich hinkt aber stark. Wenn man einen anderen Motor einbaut ist wohl klar das es KEINE Garantie gibt oder. Aber was hat zum Beispiel eine sagen wir 260 oder 270er Nocke in Verbindung mir einer Gruppe A sammt Fächer für Auswirkungen auf den Zündverteiler oder das Steuergerät was kaputt gehen kann ? NIX ! Aber die Bestimmungen sagen kein Tuning also darf auch keines drinnen sein oder es darf keiner merken.
 
B

Blademage

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exakt richtig erkannt!

Richtig Beastman: erkennen soll mans nicht können. zu mindest nicht auf den ersten Blick!

Hierzu meine Story:

November 2000. Vectra DTI mit 9.000km gekauft. Zu D&W gegangen, Küberl Chip gekauft. Eingebaut. Motorkontrolleuchte wegen defektem Lader. Chip wieder raus. Lader in Garantie getauscht. Chip wieder rein.

Aber ich kann verstehen, daß es diese Regelungen gibt und kann es selber nicht leiden, wenn mir Kunden derartige "Eier" legen. Grafikkarte getasucht und Speicher aufrüsten. Dann, wenn sie die CPU in den Tod getaktet haben, den Rechner in Garantie repariert haben wollen...

Garantie gilt IMMER für den Gegenstand in UNVERÄNDERTEM Zustand!!! Alles darüber hinaus ist Kulanz.
 
let-vectra

let-vectra

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moin...
mal was anderes...sagen wir mal du hast garantie...ab einer gewissen km-zahl musst du anteilig mitbezahlen.....mit 50% bist du schnell mit dabei...
Z.B:
VG ersetzen 6000.- materialkosten..davon 50%..3000dm....
hmm lohnt sich das??
 
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Baran Cat

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Das Kleingedruckte lesen!

Hatte auch mal meine (schlechte) Erfahrungen mit Garantie.
Ich hatte mal einen Escort RS2000 gekauft.
68000TKM erste Hand Scheckheftgepflegt
Habe eine Garantie abgeschlossen ca. 200-300DM für Motor und Getriebe
Bin mit dem Wagen ungefähr 20000TKM gefahren inerhalb 9 Monaten und hatte einen Getriebeschaden.Ich dachte erst mal scheiss egal habe Garantie und Inspektionen habe ich auch weitermachen lassen bei Ford.Kann mir nichts passieren Versicherung zahlt.
Aber falsch gedacht denn ich hätte jedesmal eine Kopie der Inspektion zur Versicherung schicken müssen stand in den Vertragsbedingungen.
Es war egal ob ich den Wagen in schuss hielt oder nicht (Inspektionen).Eine nachträgliche Kopie wollten die auch nicht und zum Beweis habe ich denen die Tel.nummer meiner Fordwerkstatt gegeben um zu Fragen ob der Wagen wirklich zur Inspektion war. Hat nichts geholfen bin auf 1800DM Schaden sitzen geblieben.
 
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Blademage

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Das wäre doch ein Fall für den Konumentenschutz! Ich hätte die Versicherung ein wenig geärgert. Erstmal die Story an den Konsumentenschutz, dann an die Zeitung, dann zum Anwalt!
 
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Baran Cat

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Garantie

Ich hatte damals keine Rechtschutz- oder Verkehrsrechtschutzversicherung und da es in den Vetragsbedingungen stand habe ich es sein lassen mit dem Anwalt.
Ich dachte vor Gericht wirst du verlieren und die Gerichtskosten musst du dann auch noch zahlen.
Eine Woche später habe ich eine Versicherung abgeschlossen habe es bisher nicht in Anspruch nehmen brauchen nach diesem Vorfall.Man ist immer NACHER schlauer
 
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Bucho

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Entgegen der allgemeinen Meinung ist eine Rechtsschutzversicherung kein Allheilmittel! Rechtsschutzversicherungen sind nämlich bei ihrer Einschätzung nach zu geringen Erfolgsaussichten einer Klage nicht verpflichtet diese durchzuführen bzw. bei freier Anwaltswahl diesen zu beauftragen oder zu bezahlen.
Steht in den Bedingungen der KFZ-Versicherung drin dass der Servicenachweis unmittelbar nach dem Service der Versicherung zugeschickt werden muss, dann kann bei Verletzung dieser doch recht einfach zu verstehenden Regelung (oder ist da was unklar?) auch eine Rechtsschutzversicherung wenig machen.

Gruss, Bucho
 
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