bei krankheit keine überstunden ?

Diskutiere bei krankheit keine überstunden ? im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; frage an leute die davon ahnung haben streite mich gerade mit meiner firma wegen na lohnabrechnung normalerweis hätte ich im monat februar knapp...
pm-ok 383

pm-ok 383

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frage an leute die davon ahnung haben

streite mich gerade mit meiner firma wegen na lohnabrechnung

normalerweis hätte ich im monat februar knapp 22 überstunden bezahlt bekommen müssen da ich aber 4 tage krank wahr wollen die mir erzählen das wenn ich in einem monat krank bin nicht mehr wie meine normalen vertraglichen stunden haben darf oder bekommen

also sozusagen wenn ich 3 wochen lang zbs immer 10 stunden mehr mache dann aber eine woche krank bin wird der ganze monat so gerechnet als wenn ich nur meine normalen pflichtstunden gemacht habe.

kann mir nicht vorstellen das das rechtens ist
 
Flo16v

Flo16v

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Hi,

Hört sich für mich schwachsinnig an. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?!

Würd mal in nem Forum fragen wo sich leute für Arbeitsrecht rumtreiben
 
let-vectra

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habt ihr keinen Betriebsrat?

aufjedenfall würd Ich dagegen angehen, weil das absolut nicht richtig ist!!
 
GTdriver

GTdriver

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Überstunden sind eine erbrachte Arbeitsleistung. Sie sind entweder zu vergüten oder durch Freizeitausgleich seitens des Arbeitgebers zu honorieren.

Hier mal was aus demm www.

Ich arbeite 20 Stunden pro Woche in einem ambulanten Pflegedienst. Es müssen regelmäßig Überstunden gemacht werden, die sich in meinem Fall inzwischen auf 218 Überstunden innerhalb eines Jahres summieren.

Nun war ich sechs Wochen lang krank, nachdem ich auf dem Arbeitsweg verunglückt bin und mir den Arm gebrochen habe.

Nun hat mein Chef über 60 Überstunden mit der Zeit, während der ich krank geschrieben war, verrechnet und abgezogen.

Ist das rechtmäßig?

Florian S.

Antwort: Das Vorgehen Ihres Arbeitgebers ist rechtswidrig. Während einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit haben Sie für die Dauer von maximal sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Von daher gibt es in diesem Zeitraum keinen Spielraum, irgendwelche Überstunden zu verrechnen. Die Vergütung resultiert alleine aus der gesetzlich geregelten Entgeltfortzahlung. Dies bedeutet wiederum, dass sämtliche von Ihnen erbrachten Überstunden nach wie vor bestehen und von Ihrem Arbeitgeber zu vergüten sind.

Ihr Arbeitgeber kann wählen, ob er Überstunden vergütet oder ob er Sie unter Fortzahlung der Vergütung zur Abgeltung der Überstunden von der Arbeitsleistung freistellt. Diese Freistellung darf er weder mit Urlaubszeiten noch mit Krankheitszeiten kollidieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Axel Hoß

Rechtsanwalt

Hoß, Wick & Medla

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50858 Köln
 
Der Nemo

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Irgendwie müssen die dir ja die geleisteten Mehrarbeitsstunden vergüten, ob jetzt mit Überstundenprozenten oder nicht. Wenn du eine AU-Bescheinigung hast, warum sollen die Stunden dann wegfallen? Und wenn die "nur" deinem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Also, ab zum BR oder Fachforum oder Anwalt.
 
pm-ok 383

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mein überstundenkonto ist bereits voll daher müssten die mir die stunden ausbezahlen aber davor wollten die sich wahrscheinlich drücken da sie mir in dem monat noch 20 stunden vom vormaonat bezahlen mussten.

naja ich werd mal ne freundliche mail schicken das das so nicht rechtens ist usw mal gucken was wird
 
Flo16v

Flo16v

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Hi,

ne MAIL schicken??? :lol:

Dachte du malochst da?

Hingehen und höflich fragen ob die Personalabteilung sich evtl vertan hat,
da das angedrohte Verhalten doch stark mit aktuellen Gesetzen kollidiert..

Meine Zinsen aufm Giro Konto sind doch auch nicht weg nur weil ich mal 1 Monat nix eingezahlt hab :lol:
 
pm-ok 383

pm-ok 383

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so problem geklärt. ich schicke mail weil ich dann alles gleich schriftlich hab. das gesprochenen wort ist ja schnell wieder vergessen
 
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