
ASH
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- 20.09.2001
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Moin !
Zur Freude aller Kunden , die einen etwas weiteren Anfahrtsweg zu uns haben , wird die Ausgabe der Gutachten inclusive Kennzeichnung der Komponenten für alle Beteiligten deutlich vereinfacht !
Wir bitten freundlichst für die Bereitstellung folgender Daten per Mail an : [email protected]
1) Namen und Adresse des Fahrzeughalters
2) Fahrzeugtyp , besser noch Kopie vom Fahrzeugschein
3) Phase-1 oder Phase-2 ?
3) Fahrgestellnummer des Fahrzeugs
4) Telefonnummer , für schnelle Rückfragen !
Jeder Kunde erhält dann umgehend ab KW04 sein Gutachten zusammen mit je einem Sicherheitsaufkleber für das Steuergerät und im Falle der Phase-2 , zusätzlich noch für den Ladeluftkühler !
An einer vom TÜV definierten Stelle wird , nachdem die Fläche fettfrei gemacht wurde , der Aufkleber positioniert , er kann später nicht mehr zerstörungsfrei abgelöst werden und stellt die amtliche Dokumentation des Steuergerätes dar !
Im Falle der Phase-2 wird auf den Ladeluftkühler ebenfalls ein Aufkleber angebracht !
Mit dem Gutachten zusammen führt der nächste Weg zum TÜV , wo die komplette Leistungssteigerung dann eingetragen wird !
Die Gutachtenversion für die Länder Schweiz / Östereich / Lichtenstein wird ebenfalls im Moment erstellt !
Wir bedanken uns nochmals herzlichst für das uns entgegengebrachte Vertrauen !
mfg ASH
Zur Freude aller Kunden , die einen etwas weiteren Anfahrtsweg zu uns haben , wird die Ausgabe der Gutachten inclusive Kennzeichnung der Komponenten für alle Beteiligten deutlich vereinfacht !
Wir bitten freundlichst für die Bereitstellung folgender Daten per Mail an : [email protected]
1) Namen und Adresse des Fahrzeughalters
2) Fahrzeugtyp , besser noch Kopie vom Fahrzeugschein
3) Phase-1 oder Phase-2 ?
3) Fahrgestellnummer des Fahrzeugs
4) Telefonnummer , für schnelle Rückfragen !
Jeder Kunde erhält dann umgehend ab KW04 sein Gutachten zusammen mit je einem Sicherheitsaufkleber für das Steuergerät und im Falle der Phase-2 , zusätzlich noch für den Ladeluftkühler !
An einer vom TÜV definierten Stelle wird , nachdem die Fläche fettfrei gemacht wurde , der Aufkleber positioniert , er kann später nicht mehr zerstörungsfrei abgelöst werden und stellt die amtliche Dokumentation des Steuergerätes dar !
Im Falle der Phase-2 wird auf den Ladeluftkühler ebenfalls ein Aufkleber angebracht !
Mit dem Gutachten zusammen führt der nächste Weg zum TÜV , wo die komplette Leistungssteigerung dann eingetragen wird !
Die Gutachtenversion für die Länder Schweiz / Östereich / Lichtenstein wird ebenfalls im Moment erstellt !
Wir bedanken uns nochmals herzlichst für das uns entgegengebrachte Vertrauen !
mfg ASH