Moin.
Es ist fast sicher, dass der Zoll die Ware kontrolliert und Zollgebühren gibt es auf egal welchen Sachwert, außer du kannst eindeutig beweisen, dass es ein Geschenk ist, denn diese werden nicht verzollt.
Des Weiteren geht das Paket dann zum nähstgelegenen Zollamt von dem du ein Schreiben bekommst und aufgefordert wirst bei Abholung einen Kontoauszug oder eine richtige Rechnung vorzulegen woraus die Zollgebühren(ich mein das waren so um die 20%)errechnet werden.
Das Paket wird von dir selbst erst vor Ort geöffnet.
Es gibt aber auch andere Fälle, wo das Paket gleich beim Eintreffen am Frankfurter Flughafen beim Hauptzoll landet und geöffnet wird und falls es dann nicht mit der Deutschen Post bei dir landet, sondern mit einem Paketdienst kommt es vor,dass dieser dann bei Aulieferung den vorgestreckten Zoll kassiert. Es ist aber ebenso möglich, dass der Hauptzoll dich schriftlich auffordert ihm eine Rechnung zukommen zulassen um den Zoll zuberechnen. Dies passiert in den Fällen wo der Zoll davon ausgeht, dass die beiliegende Rechnung des Verkäufers falsch ist.
Grüsse