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Motorumbau - 2JZ-GTE im Manta B
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[QUOTE="Kermet, post: 1190143, member: 17093"] Auch von mir herzlichen Glückwusch zu der erfreulich problemlosen und schnellen Abwicklung. Da hatte wohl weder der zuständige Sachbearbeiter noch irgendwelche Gutachter der Versicherung (verständlicherweise bei diesem Wahnsinns-Umbau) Lust darauf, sich damit weiter auseinanderzusetzen ;) Zu diesen Aussagen will ich trotzdem noch ein paar Worte loswerden: Du vermischst da Kasko (Ersatz nur laut Bedingungen des Vertrags mit der eigenen Versicherung) und Haftpflicht (vollständiger Schadensersatz gemäß § 249 BGB). Bei Vollkasko muss die Versicherung über die Umbauten informiert sein, ggf. in Form eines Wertgutachtens, und muss diese dann auch anerkennen, höchstwahrscheinlich mit entsprechend erhöhter Prämie. Ansonsten gibts nur Ersatz für einen serienmäßigen Manta. Bei einem Haftpflichtschaden ist ein Wertgutachten egal, da der Wiederbeschaffungswert (= Kosten, um dir genau so ein Auto in genau dem Zustand mit allen Sonderumbauten usw. hinzustellen, ohne dass du dafür einen Finger krumm machen musst!) sowieso als Bestandteil des Schadensgutachtens von deinem Gutachter ermittelt wird. Ein vorhandenes Wertgutachten würde ihm da nur ggf. die Arbeit etwas erleichtern. Ob das jetzt wieder aufgebaut wird oder nicht spielt grundsätzlich (zumindest im Haftpflichtfall, mit Kasko hab ich beruflich nix am Hut) auch keine bzw. eine untergeordnete Rolle. Wie du ja bereits geschrieben hast gibts ohne Rechnungen mit ausgwiesener MwSt. eben nur den Netto-Betrag. Ansonsten gibts noch die sog. 130%-Regelung, wonach ein beschädigtes Fahrzeug bis zu einem Reparaturkostenbetrag von 130% des Wiederbeschaffungswerts repariert werden kann. Dies aber nur bei nachgewiesener Reparatur inkl. kompletter Rechnung und mind. 6 Monaten Haltedauer nach dem Unfall. Ich weiß auch wovon ich spreche, mache den Job zwar noch nicht ganz so lange, mein Vater dafür aber schon über 30 Jahre ;) [/QUOTE]
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