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[QUOTE="LEH-241, post: 1217785, member: 16570"] @KSJ-Parts (liest ja schließlich mit) Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das es euch mit Anwaltskosten dann noch teurer kommt anstatt dem Herrn einfach für die nichtgelieferte Ware und dem Rücktritt des Kaufvertrages (rechtlich ist der Rücktritt ebenfalls klar zu Gunsten des Käufers geregelt) das Geld zu erstatten. Auch Schadenersatzansprüche und Aufwandsentschädigung könnten geltend gemacht werden. So mein Anwalt als ich gestern mit ihm zu Tisch war. Seid Clever, das ist billiger, denn das Eis auf das ihr euch mit Geldeinbehaltung stellt ist arg dünn, auch wenn im Impressum mal die Adresse geändert wird :lol: @Andreas Ich würde nach nun einer Woche den Anwalt ohne weitere Vorwarnung von der Leine lassen [/QUOTE]
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