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[QUOTE="EDS-Fahrzeugtechnik, post: 902840, member: 10608"] Hi Stephan ! Das ist SOOO nicht RICHTIG ! Hier das Procedere für leistungsgesteigerte Serienfahrzeuge : Bleibt die Leistungssteigerung UNTER 40% der SERIENMÄSSIGEN Motorleistung UND des SERIEMÄSSIGEN Drehmoments .. so muss keine Karosseriefestigkeit und kein Bremsengutachten gefahren werden , es reichen folgende Prüfungen : 1) MVEG Abgastest EURO-4 2) MVEG Abgastest -7° ( Kalttest ) EURO-4 ( ab nächstem Jahr ) 3) Geräuschprüfung 4) Leistungsmessung 5) Höchstgeschwindigkeitsprüfung ! Werden alle Prüfungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bestanden , dann wird für zertifizierte Betriebe ein Teilegutachten vom KBA genehmigt und zur Ansicht hinterlegt ! JEGLICHE Technische Änderung muss dabei gesondert betrachtet werden, Softwareänderung ist ein Gutachten , dazu ein Ladeluftkühler ist ein weiteres , oder man packt beides zusammen ist dann aber untrennbar ! Zur Info : Wenn bei der EURO-4 Messung der Katalysator nicht innerhalb von 5 sek wirksam ist , dann ist die MESSUNG gestorben , egal wie gut man dann im restlichen TEst noch ist !! daher ... dicke Laderumbauten mit Rohrkrümmern jeglicher Art , Entfall des Vorkats .... EURO-4 .... NIEMALS !! Wenn die Leistungssteigerung 40% der serienmässigen Motorleistung überschreitet , dann wirds RICHTIG TEUER !! Dann muss ein Festigkeitsgutachten erstellt werden , bei dem meist ein komplettes Auto bei drauf geht !!! Die Kollegen von DBILAS haben das mit einem Corsa-C im Rahmen ihrer Turboumbauten gemacht und das Auto konten Sie nacher fast entsorgen ! Aber Sie haben jetzt ein TÜV Gutachten für 250PS bei Turboumbau des Z18XE !! mfg ASH@EDS [/QUOTE]
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