E
Ernie!!!
- Dabei seit
- 20.09.2001
- Beiträge
- 171
- Punkte Reaktionen
- 0
Na Berserker, da haste aber Glück beim TÜV gehabt.
Laut TÜV Verordnung MUSS alles was am Auto vorhanden ist auch funktionieren.
Hast du Nebelscheinwerfer drann, die nicht funktionieren, gibt es auch keinen TÜV, obwohl keine NS vorgeschrieben sind.
Wie gesagt, der eine Prüfer sieht es nicht so eng, der andere macht nen Aufstand.
Wo ist den dein TÜV? Ich muß demnächst auch hin.
@ Tschokko
Du hast schon recht, aber fahr mal mit gezogener 19er Sicherung zum TÜV zwecks HU. Sollte das nicht so ein netter Prüfer sein, wie beim Berserker, kannste das vergessen.
Es gibt halt leute die sehen es Locker und andere reiten sich halt gerne auf ihren Paragraphen einen ab.
Gruß
Ernie
Laut TÜV Verordnung MUSS alles was am Auto vorhanden ist auch funktionieren.
Hast du Nebelscheinwerfer drann, die nicht funktionieren, gibt es auch keinen TÜV, obwohl keine NS vorgeschrieben sind.
Wie gesagt, der eine Prüfer sieht es nicht so eng, der andere macht nen Aufstand.
Wo ist den dein TÜV? Ich muß demnächst auch hin.
@ Tschokko
Du hast schon recht, aber fahr mal mit gezogener 19er Sicherung zum TÜV zwecks HU. Sollte das nicht so ein netter Prüfer sein, wie beim Berserker, kannste das vergessen.
Es gibt halt leute die sehen es Locker und andere reiten sich halt gerne auf ihren Paragraphen einen ab.
Gruß
Ernie