4x4 auf Frontantrieb!

Diskutiere 4x4 auf Frontantrieb! im Antrieb Forum im Bereich Technik; Na Berserker, da haste aber Glück beim TÜV gehabt. Laut TÜV Verordnung MUSS alles was am Auto vorhanden ist auch funktionieren. Hast du...
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Ernie!!!

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Na Berserker, da haste aber Glück beim TÜV gehabt.
Laut TÜV Verordnung MUSS alles was am Auto vorhanden ist auch funktionieren.
Hast du Nebelscheinwerfer drann, die nicht funktionieren, gibt es auch keinen TÜV, obwohl keine NS vorgeschrieben sind.
Wie gesagt, der eine Prüfer sieht es nicht so eng, der andere macht nen Aufstand.
Wo ist den dein TÜV? Ich muß demnächst auch hin.

@ Tschokko
Du hast schon recht, aber fahr mal mit gezogener 19er Sicherung zum TÜV zwecks HU. Sollte das nicht so ein netter Prüfer sein, wie beim Berserker, kannste das vergessen.
Es gibt halt leute die sehen es Locker und andere reiten sich halt gerne auf ihren Paragraphen einen ab.

Gruß
Ernie
 
T

Tschokko

Guest
Ich muss nochmals sagen... ich fahre ja extra zum TÜV um eine Änderung am Fahrzeug technisch abzunehmen... klar wenn ich hinfahre und etwas nicht rechtens ist, bzw. etwas nicht funktioniert was aber sollte, das dann mit Problemen zu rechnen ist, ist mir sehr wohl bewußt! Aber ich will ja die Umrüstung von 4x4 auf Frontantrieb technisch überprüfen lassen, und dann ist ja klar das etwas was einst mal funktioniert hat, jetzt nicht mehr funktionieren soll... Hast du verstanden was ich eigentlich sagen will?

Mir stellt sich lediglich nur die Frage, warum ich etwas so technisch intensiv abnehmen lassen muss, wo eigentlich das Fahrzeug durchaus Strassenzulassung hat, wenn der 4x4 mal nicht funktioniert.... der TÜV hat damals bestimmt bei Opel das Auto technisch untersucht, wenn die besagte Sicherung gezogen worden ist... im Klartext heißt das, der Calibra ist auch mit reinem Frontantrieb und Turbo straßenzulässig und vor allem Karosserie- und Antriebstechnisch dafür ausgelegt... und jetzt heißt es dass man für die Umrüstung ein Gutachten braucht, das mit Fahrstreckentests und Festigkeistprüfungen von irgendwelchen unbekannten Nicht-Opel-Teile, den ohnehin schon möglichem Frontantrieb, TÜV technisch bestätigt.... sorry das will mir nicht in den Kopf... etwas was von Werk aus schon möglich war, nochmals dafür ein Gutachten erstellen muss... ich sag ja nix das die gewechselte Hinterachse, der Abschlussdeckel für's F28, die lange Welle vom 16V und die Abrüstung der VG technisch abgenommen werden muss... aber das Fahrzeug selbst doch nicht, es DARF auch OHNE Allrad herumfahren im 4x4 herumgefahren werden...

Grüße Tschokko
 
G

Guest

Guest
@Tschokko
Zu Deinen Fragen;

Die nicht Opel-Teile sind an unserem Umbausatz:

-Verschlussschraube M16x1.5mm
-Abschlussgehäusedeckel
-6-Kant-Schrauben, Schlüsselweite 13mm
-Winkelhalter, Hauptgehäuse zu Schaltumlenkungshalter
-Kegelrollenlager-Spezifikationen

Ja richtig, das Hauptgehäuse inkl. Durchgangswelle, Hohlwelle, Kegelrad, Stützhülse wird widerverwendet, natürlich im aufbereiteten Zustand!


Wo wurde ein C20LET ohne 4x4 mit einer 16V-Antriebswelle verkauft und einer Zwischenhülse im Ausgleichsgetriebe vom F28??? Genau um dieses Thema geht es hier! Diese Variante wurde NIE getestet und geprüft, geschweige denn Zugelassen!

@Berserker
Wir haben sicherlich keine Absatzprobleme unserer Umbausätze. Ich wollte lediglich helfen und erklären, das es probleme gibt beim TÜV ohne unseren Umbausatz weil nach meinem Wissensstand kein anderer Umbau eines 4x4`s zum Frontantrieb eine Zulassung hat!


@alle

Denkt mal zurück. Habe ich Euch alle schon irgend einmal angeschwindelt? Ich hoffe doch sehr das ich auch weiterhin unser grosses Wissen hier mit Freude weitergeben darf!?

In diesem Sinne,
 
J

Joe

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@Tschokko,

streng genommen ist das Ziehen der Sicherung 19 als eine Ausnahmezustand zu betrachten, der schnellst möglich wieder abgestellt werden muss. So wie bei einem defekten Auspuff, einem Platten oder Ölverlusten.


Dieser Ausnahmezustand ist garantiert auch vor Zulassung des 4x4 überprüft worden. Aber er ist auch garantiert nur als Ausnahmezustand geprüft worden. Das heisst der Dauerbetrieb ist nicht(!) geprüft.

Daher wird der Umbau auf Vorderradantrieb nur dann akzeptiert, wenn alle daran geänderten/beteiligten Teile für diesen neuen Betriebszustand des Fahrzeuges überprüft worden sind.

Klar ist das formalistisch, aber wenn was passiert ,muss alles wasserdicht sein, sonst gibts mächtig Ärger.
 
B

Beastman

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Beim Bremsentest MUSS die Sicherung gezogen soviel ich weis und dann mache ich das lieber vorher, denn der Prüfer vergisst das sicher, so ein Auto hat der evtl. 2 mal in Jahr, wenn überhaupt.

Zum TÜV :

Gutachten sind schön und gut, aber WOZU hat der gute Man studiert ? Nur um nach Gutachten einzutragen ??? Toll ! Das kann jede angelernte Hausfrau machen.

Wenn ich zum TÜV fahre und zum Beispiel Felgen habe die auf einem Golf zugelassen sind aber auf einem SEAT nicht, dann liegt es an dem Herrn Dipl. Ing. zu entscheiden ob das alles okay ist. Was spricht den dagegen die Felgen auf dem SEAT nicht zu fahren ? Beide Autos haben die SELBE Bodengruppe und Fahrwerkstechnisch vieles gleich, es liegt also an ihm zu Prüfen ob die Werte (Achslasten usw.) stimmen und dann gibt er seinen segen.

Genau das selbe ist mit dem 4x4 Umbau. Prüft er genau nach, und es sind zu 95 % Originalteile verwendet worden, liegt es in SEINEM ermessen einen nicht originalen Deckel als gut genug oder als völlig unzureichent erachtet. Dazu kommt noch das es dies Auto auch mit Frontantrieb gab.

Dafür haben die guten Männer studiert und können sehr wohl entscheiden ob etwas tauglich ist oder nicht. Er kann etscheiden ob eine Schraube ausreicht und die umstände aushält oder nicht. Problem ist viele Prüfer haben nur keinen Bock und machen lieber 19e und tragen nur mit Gutachten ein.
 
E

Ernie!!!

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Das Problem ist, trägt der Prüfer etwas ohne Gutachten ein, so muß er es evtl. auch verantworten.
Meine Erfahrung ist dabei, daß die meißten TÜV Prüfer keine Verantwortung übernehmen wollen. Warum auch? Der müsste sich alles genau angucken, ggf. die Verantwortung dafür übernehmen und bekommt dafür auch keinen Cent mehr am Monatsende.
Hast du ein Prüfer der generell nix von Umbauten hält, kannste das ohne Gutachten vergessen.
Hast du aber vom Hürlimann das Gutachten in der Hand, kannste sagen:" Wie, nein??? Ich habe hier ein Gutachten in der Hand, daß den unbedenklichen Einsatz des Gerätes an meinem Auto bescheinigt und wieso meinen sie sich darüber hinweg setzen zu können."
Oder?
Gruß
Ernie
P.S. Tschokko, eigentlich sind wir uns da ja einig. Man muß es halt nur vor HU eintragen lassen. Aber genau beim Eintragen kommte es nunmal auf den Prüfer an.
 
G

Guest

Guest
@alle

Ich weiss, TÜV-Angelegenheiten sind manchmal nur schwer verständlich, die einen kapieren das System die andern haben (manchmal zu Recht) ihre Mühe damit!

Wie gesagt, Erkundigt Euch bei einem Technisch Akkreditierten TÜV!


PS: Wegen meinem Papa musste 1996 die Schweizerische Gesetzgebung BAV (Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen) in über 90 Artikeln abgeändert werden, weil er der 1. Schweizer war, der mit einem Fahrzeugumbau (Kadett D Pick-Up) nach 6 Jahren Streitereien (mit Bundesbehörden, Zulassungsstellen) seinen Umbau in der Schweiz Zugelassen bekommen hatte! Also in Sachen Zulassung wissen wir sicherlich genug Bescheid!

Der Kadett D Pick-Up würde nähmlich beim TÜV Köln und TÜV Darmstadt geprüft (Fahrstreckentest, Verwindungstest, Pulsartest) und die Schweizer wollten dieses Festigkeitsgutachten nicht annerkennen!
 
B

Beastman

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@Ernie

Was meinst Du wie Leute wie mein Kumpel zum Beispiel einen Golf 1 2.0 16V Kompressor mit Allrad TÜV zugelassen bekommen ?

Nicht anders ! Er hat einen Prüfer gefunden der den Umbau begleitet und die Phasen des Aufbaus domumentiert. Mensch die Leute haben mal studiert und das nicht um einfach nur Scheinwerferblenden einzutragen. Die dürfen das und wenn es dokumentiert ist und der Prüfer, alles genau prüft ist das kein Thema. Solche Sachen kosten einiges mehr an Gebühren, aber nachher ist das genauso gut als wenn da ein Gutachten von der Firma X vorliegt. Sicher ist es einfacher, aber die vielen Sonderumbauten würde es doch garnicht geben, wenn alle nur so nach 19e eintragen.

SONDERABNAHME heist sowas !
 
let-vectra

let-vectra

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ich habe meinen vectra auch im umgebauten zustand gekauft...und es war sogar eingetragen! angetriebene achsen 2 und als zusatz stand drin..kardanwelle demoniert!
die lange welle wurde gegen eine 2teilige vom 2000er getauscht.....das hi-diff war auch noch verbaut!! mann könnte noch die hi-ache vom calli v6 verbauen dann fällt das hi-diff auch noch weg..........also probleme damit kann ich mir nicht vorstellen!!!
der vorbesitzer fuhr damit auch schon 1.5jahre durch die gegend.....


was soll denn an dem umbau falsch sein???? irgendwelche probleme mit dem umbau kann es doch nicht geben.....
 
E

Ernie!!!

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Sicher Beastman, ich will ja nicht bestreiten, das die Abnahme vom TÜV auch ohne Gutachten gillt. Ich will auch nicht bestreiten, daß einige TÜVer für sowas immer ein offenes Ohr haben. Leider machen es die meisten TÜVer aber nicht.
Du kannst aber auch zu SAT fahren, nachdem du den Motor ausgebaut hast und dir 2 Kühe davor gespannt hast und dir dann da alles eintragen lassen. Wird dann aber bestimmt teuer ohne Gutachten!:D
Ich denke, mal abgesehen davon daß Hürlimanns Umbausatz wahrscheinlich technisch besser ist (ich will die anderen Umbauvarianten nicht schlecht reden!!!), wird man für die 19er Eintragung mit sicherheit weniger bezahlen als für die Sondereintragung. Ergo hat man auch noch beim Preis was gut gemacht. Zudem hat man sich die Mühe erspart, nach einem TÜVer zu suchen, der da mitspielt.
Gruß
Ernie
 
S

SR

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Es gibt von Opel ein F28 in Frontantriebsausführung, das nur am Rande. Wenn ich genau das nachweise, wo ist dann das Problem mit dem Gutachten?

Ne Leute, ich bleibe dabei: Gutachten ist nicht notwendig.

Lustig sind ja die Leute die bei so einem "Kleinmist" wie fehlendem Allrad die Paragraphen bis in's letzte anpreisen aber mit EDS Ph.3 rumfahren.

SR
 
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Joe

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@S-Rex,

ja aber der ist in Südafrika zugelassen und nicht in Deutschland ! Sag das mal einem deutschen Beamten , der drückt dir einen Stapel Papier in die Hände . Ich weiss der Amtsschimmel wiehert, aber so isses nu mal !

Im Übrigen: Was ich privat an meiner Karre mache und was ich verkaufe & wofür ich nacher auch unter Umständen haften muss, sind ja wohl eindeutig 2 verschiedene Paar Stiefel. Oder siehtst du das anders, SR ?
 
S

SR

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Nein da hast du schon durchaus recht!

Aber ich denke das hier diese Thematik etwas dramatisiert wird, mehr nicht.

SR
 
F

franky

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@s-rex
Das ist ja auch meine meinung.....wenn man alles machen will wie die TUV es gern mochte......dan muss man den Wagen auch in Original Zustand lassen.....

Und noch etwas......es ist trotzdem so das die Hinterhofschrauber/bastler, die ideen bringen fur Firmen....
 
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