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Wo kommen Fragen zur Roten Nummer Kurzzeitkennzeichen rein?
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[QUOTE="zoolander, post: 769460, member: 11622"] Moin!! Ich hab da mal was rausgesucht, was ich schonmal zu nem ähnlichen Thema geschrieben hatte, weil das vielleicht auch noch ne gute Variante wär... :wink: "Die sog. "Überführungskennzeichen", auch "Kurzzeitkennzeichen genannt, sind für den Zweck gedacht, damit entweder die endgültige Anmeldung oder eine erst anstehende TÜV Abnahme zu überbrücken. Das heißt, mit diesen "Überführungskennzeichen" darf ganz offiziell OHNE gültige AU und TÜV Bescheinigung gefahren werden. Im übrigen ist im November letzten Jahres ein Gesetz in Kraft getreten, nach dem man auch OHNE gültige AU und TÜV Bescheinigung, mit seinen Papieren eine "vorläufige Anmeldung" durchführen kann. Das heißt, man bekommt genau das Kennzeichen, welches man auch bei der endgültigen Anmeldung bekommen würde, bezahlt sogar schon die Anmeldegebühren und hat dann im Normalfall fünf Tage Zeit, die AU und TÜV Prüfung durchführen zu lassen. Das einzige, was noch fehlt sind die Plaketten auf dem Nummernschild. Man bekommt dann bei der Zulassungstelle ein entsprechendes Schreiben, welches man nur mitzuführen braucht. Wenn man nach ablauf der fünf Tage keine Prüfung hat durchführen lassen, gibt es die einmalige Möglichkeit um drei Tage zu verlängern, ansonsten verfällt die vorläufige Anmeldung, ohne weitere Konsequenzen. Dies wurde eingerichtet um auf der einen Seite Verwaltung zu sparen und auf der anderen Seite sparen sich viele Kunden die dadurch meist überflüssig gewordenen "Überführungskennzeichen"." So hab ich es gemacht, als ich zum TÜV musste... :wink: Gruß Markus [/QUOTE]
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