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[QUOTE="f_calibra, post: 1089137, member: 10588"] Ich glaub der war schon, keine Ahnung...zur Not halt nochmal Der Unterschied zwischen mutig, cool und lässig: Mutig: Du kommst mitten in der Nacht besoffen nach Hause und deine Frau steht da mit dem Besen in der Hand. Du fragst: "Bist du noch am Saubermachen oder fliegst du irgendwo hin?" ... Cool: Du kommst mitten in der Nacht besoffen nach Hause, deine Frau liegt im Bett, du siehst aber, daß sie noch wach ist. Du nimmst dir einen Stuhl und setzt dich vor das Bett. Auf die Frage "Was machst du da?" anwortest du: "Wenn das Theater gleich los geht, will ich in der ersten Reihe sitzen." Lässig: Du kommst mitten in der Nacht besoffen nach Hause, duftest nach Parfum und Lippenstift. Du haust deiner Frau eine auf den Arsch und sagst: "Du bist die Nächste..." EDIT: (gerade per mail) “Die Steuererklärung eines Rentners“ Bericht aus FRONTAL 21 im ZDF: So etwas kann nur in Deutschland passieren. Ein Rentner hat im vergangenen Jahr ordnungsgemäß mit seiner Schreibmaschine seine Steuerklärung gefertigt. In dieser hat er Zinseinkünfte von 11.000 Euro angegeben. Tatsächlich hatte er jedoch 18.000 Euro an Zinseinkünften. Als ihm sein Fehler auffiel, informierte er prompt die Sachbearbeiterin beim Finanzamt. Im Steuerbescheid traute der Rentner seinen Augen nicht ... die Sachbearbeiterin hatte die Zinseinkünfte hintereinander weg geschrieben und auf 1100018000 EUR (1,1 Mrd. Euro) beziffert. Seine Steuerschuld errechnete das Finanzamt auf mehr als 200 Mio. Euro. Daraufhin rief der Rentner beim Finanzamt an und wies die Sachbearbeiterin auf Ihren "Flüchtigkeitsfehler" hin. Umgehende Änderung wurde ihm zugesagt. Einige Wochen später wurde dem Rentner seine EC-Karte vom Bankautomaten eingezogen. Seine Bank wies den Rentner darauf hin, dass das Finanzamt eine Steuerrate von 13 Mio. Euro eingezogen habe. Daraufhin marschierte der Rentner zu seinem Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt fertigte ein Schreiben an das Finanzamt an und innerhalb weniger Tage wurde der Beschwerde abgeholfen. Der Rentner bekam natürlich sein Geld vollständig zurück. Jetzt aber der Hammer: Der Rechtsanwalt bezifferte gegenüber dem Finanzamt seine Kosten, die er abhängig vom Streitwert errechnete. Der Streitwert (mehr als 200 Mio. Euro) hatte einen Kostenersatz von 2,5 Mio. Euro zur Folge. Das Finanzamt weigerte sich, den Betrag auszuzahlen. Der Rechtsanwalt klagte seinen Anspruch ein und gewann vor Gericht. Ein Schreiben ans Finanzamt gefertigt und 2,5 Mio. Euro reicher! Der Mann hat alles richtig gemacht! Die Kosten für das Verfahren trägt übrigens der Steuerzahler. Die Beamtin wurde auf einen besser bezahlten Posten wegbefördert. Der Anwalt und der Rentner sind seitdem gute Freunde. So macht man das - der Banküberfall ist lange passè !!!!! [/QUOTE]
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