Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Was ist neu?
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Foren
Diverses...
Smalltalk
TÜV + Rechtliche Fragen
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
[QUOTE="nr1ebw, post: 1053848, member: 10521"] Sind die da alle so dumm? Wenn das da eine technische Prüfstelle ist, dann haben die da Prüfpflicht. Ob sie wollen oder nicht. Und wenn du zu den stinknormalen Öffnungszeiten kommst dann müssen die dich auch "bedienen". [color=blue] Zitat: "Das KfSachvG schreibt aus berechtigten Gründen vor, dass für ein Gebiet nur eine Stelle mit der Errichtung und Unterhaltung der TP beauftragt werden kann. Die Stellen werden verpflichtet, dafür genügend personelle und sächliche Voraussetzungen zu schaffen. Nur so ist es möglich, dass diese eigentlich dem Staat zustehende hoheitliche Aufgabe frei von sachfremden Interessen und wirtschaftlichen Zwängen erbracht werden kann. Wegen der hervorgehobenen Verantwortung und der erforderlichen besonderen Sachkunde für die Verkehrssicherheit und im zunehmenden Maße auch für den Schutz der Umwelt muss der amtlich anerkannte Sachverständige (aaS) einer Technischen Prüfstelle nicht nur exakte und anwendungsbereite Kenntnis nationaler und internationaler Bau-, Betriebs- und Homologationsvorschriften für die Durchführung von Begutachtungen – auch unter labormäßigen Bedingungen – besitzen. Er muss daneben aber auch detaillierte Kenntnisse über angrenzende Vorschriften, wie Steuergesetze, BOKraft, VOInt, Richtlinien, VkBl-Verlautbarungen und dergleichen haben und über Möglichkeiten zur Durchführung von Begutachtungen in ausreichender Menge verfügen. Dies ist nur möglich durch Einbindung der Sachverständigen in ein Angestelltenverhältnis bei einer Technischen Prüfstelle möglich, ohne den wirtschaftlichen Zwang einer freiberuflichen Tätigkeit. Die beschriebenen detaillierten Kenntnisse hat der aaS in einer besonderen Anerkennungsprüfung gegenüber der Prüfungskommission der zuständigen Aufsichtsbehörde nachzuweisen.... ... Die Technischen Prüfstellen unterliegen der Betriebspflicht und müssen alle ihnen übertragenen Aufgaben flächendeckend und zu einheitlichen Gebühren anbieten, auch wenn einzelne Begutachtungen gegebenenfalls defizitär sind...." Quelle: [url]www.vdtuev.de[/url] [/color] Heißt auf deutsch, die dort angestellten Prüfer (Sachverständige) müssen sich deinem Problem annehmen. Und die können nicht einfach sagen das der dafür zuständige nicht da ist. Jeder der dort angestellt ist hat in einer amtlichen Prüfung nachgewiesen das er fähig ist dieses Sachgebiet zu bearbeiten. [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Überprüfung durch Google ReCaptcha zulassen
Es ist eine Überprüfung durch Google ReCaptcha erforderlich, diese wird durchgeführt sobald der Datenschutzerklärung zugestimmt wurde.
Bitte aktiviere JavaScript, um fortzufahren.
Antworten
Foren
Diverses...
Smalltalk
TÜV + Rechtliche Fragen
Oben