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TÜV Gutachten Astra F
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[QUOTE="Sissi, post: 664988, member: 9735"] Das stimmt soweit, ABER wenn ein TÜV Gutachten vorliegt, dann ist auch bei uns im Westen die DEKRA berechtigt nach § 21 einzutragen. Und das ist genau das Problem: das Gutachten Nummer 99-2199-00-01 vom 19.11.1999 TÜV Pfalz scheint von dem dekra Fritzen rein erfunden zu sein!!!! Deswegen das ganze Theater. Würde es ein offizielles Gutachten über diese Baumassnahme vom TÜV geben, könnte unsere Wessi-Dekra das auch abnehmen. LEGAL! [/QUOTE]
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