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Sammeltread / Grundsatzdiskussion Gebrauchtwagenkauf/Verkauf
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[QUOTE="backmagic, post: 1069932, member: 10105"] Ich hab auch schon Leuten die ein Auto kaufen wollten wieder heim geschickt, weil die mir "zu Schlau waren" und ich mir dachte, lieber nicht. Gab erst mal lange Gesichter wenn man sagt, "Sei mir nicht böse, aber ich möchte dir das Auto nicht verkaufen" :lol: Man kann es ja auf Mängel reduzieren: "Der Käufer hat nach Kauf ein Rückgaberecht von 7 Tagen sollten in diesem Zeitraum Mängel auftreten von denen anzunehmen ist, das diese schon bei Übergabe bestanden. In diesem Zeitraum hat der Käufer die Möglichkeit auf eigene Kosten das Fahrzeug nochmals von einem Sachverständigen auf eigene Kosten prüfen zu lassen. Werden Mängel festgestellt kann der Käufer den Wagen gegen Erstattung des reinen Kaufpreises zurückgeben. Benzinkosten, Gebühren wie An-, oder Abmeldung, Sachverständigenkosten sind in jedem Fall vom Käufer zu übernehmen. Sollte in der Zeit in der sich der Wagen im Besitz des Käufers befindet durch Beschädigung oder übermässigen Verschleiß (Durchdrehende Räder, Vollbremsungen usw) eine Wertmindeung ergeben, hat der Verkäufer das Recht den Rücknahme Betrag um den entsprechenden Wert zu mindern." Wichtig erachte ich , eine Klausel die zum einen Nebenkosten regelt, wer zahlt? Und regelt das eine Wertminderung zu einem Abzug führt. Natürlich muss auch in dem Fall ein Gericht dies nicht unbedingt anerkennen. Jeder Fall ist ein Einzelfall. Die Käufer jammern genauso laut wie die Verkäufer [/QUOTE]
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