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[QUOTE="Cabrio-Let, post: 1085328, member: 10625"] Kann er nicht! Da kommst du bei jedem Arbeitsgericht mit durch. Ob mündlich oder wie auch immer spielt keine Rolle. Ausserdem sind solche "Knebelverträge" null und nichtig. Hatte selber den Fall das der Arbeitgeber mir die Meisterschule bezahlt hat, und ich mich danach auf 6 Jahre verpflichten sollte da zu bleiben, oder aber anteilig zurück zu zahlen. Auf Nachfrage beim Anwalt für Arbeitsrecht hieß es, mit aller Ruhe die Schule machen, damit kommt kein Arbeitgeber durch. Wobei es wohl die Praxis ist, Leute so zu halten. Was sagt denn euer Betriebsrat dazu? [/QUOTE]
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