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[QUOTE="Scion, post: 975212, member: 12351"] Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39). Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt. Mal eben im Netz gefunden. [/QUOTE]
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