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[QUOTE="Vectra0815, post: 877369, member: 10265"] also ich hab mich jetzt ne ganze Weile durchs Juraforum gelesen und auch diverse Seiten in Foren dazu abgegrast... Es steht überall drin das ein Auto zur Neuzulassung in einem bestimmten Jahr eine gewissen Abgasnorm haben muss - Ausnahmen sind Ladenhüter deren Produktionsdatum aber vor der Norm lag. Was nirgens steht, ob es verboten ist ein Auto wg Umbau etc zurückzuschlüsseln! Es steht nur drin das ein verändertes Verhalten geprüft und eingetragen werden muss!!! Das heißt für mich das ich es ändern darf wenn ich möchte, es aber durch TÜV/Dekra abnehmen und eintragen lassen muss auch auch den Staat wg der Stuern informieren muss. [/QUOTE]
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