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[QUOTE="renegomoll, post: 1047348, member: 15583"] @Opelkult: Der Nemo hat recht. Wenn ihr nicht verheiratet seid, hast du als Vater gar nix zu sagen. Die Mutter legt den Namen fest. Erst, wenn du später (1-2 Wochen, wenn die Mutter mit ins Standesamt kommen kann) beim Standesamt die Vaterschaft anerkennst und ihr ein gemeinsames Sorgerecht beim Standesamt erklärt (viele Urkunden + Unterschriften + 30min Belehrung), dann darfst du bezüglich des Kindes mitreden. Da der Name da aber schon festgelegt sein kann (die Mutter sagt im Krankenhaus den Namen des Kindes an), hast du als unehelicher Vater eigendlich keine rechtliche Handhabe, den Namen des Kindes mitzubestimmen. Und wenn ihr euch zum Namen nicht einig seid, dann gilt die Angabe der Mutter. Bei meinen beiden unehelichen Kindern haben wir zwar den Vornamen gemeinsam gefunden, aber beim Nachnamen wollte meine Dauer-Lebensgefährtin ihren haben..... MFG [/QUOTE]
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