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[QUOTE="Calistyler, post: 1047321, member: 9495"] Wenn ihr nicht verheiratet sind bekommt das Kind immer den Nachnamen der Mutter. Bei nicht verheirateten Eltern hat nur die Mutter das alleinige Sorgerecht, der Vater hat nichts zu melden. Soll das Kind zB. operiert werden und die Eltern sind nicht verheiratet darf nur die Mutter der Operation zustimmen. Bei einer Hochzeit könnt ihr bestimmen wie ihr mit Nachnamen heißen wollt. Du kannst den Familiennamen deiner Frau annehmen oder sie deinen. Ihr könnt auch Doppelnamen machen. Aus Wiki: Nach § 139 ABGB gilt folgendes: Haben die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind diesen. Haben die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind den Familiennamen, den die Eltern dem Standesbeamten gegenüber vor oder bei der Eheschließung in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde zum Familiennamen der aus der Ehe stammenden Kinder bestimmt haben. Hierzu können die Eltern nur den Familiennamen eines Elternteils bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, erhält das Kind den Familiennamen des Vaters. Bei einer Adoption erhält das Kind den Familiennamen des Annehmenden (§ 183 ABGB). Für den Fall Scheidung: :lol: Ich hab zb bei der Hochzeit den Namen meiner Frau angenommen. Erst nach der Scheidung konnte ich meinen alten Nachnamen wieder annehmen. Hat nur ein paar min gedauert und auch nur 12€. [/QUOTE]
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