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Motorschaden und Gutachten Gegengutachten
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[QUOTE="-Christof-, post: 838243, member: 12038"] Natürlich ist ein Überdrehen des Motors auch mit Drehzahlbegrenzer möglich. Brauchst ja nur den 4ten ausdrehen und wieder in den 3ten schalten... Wenn Du Dich auf 'nen Rechtsstreit einlassen willst, darfst Du dass nicht so technisch sehen. Der Richter hat von KFZ-Technik gar keine Ahnung und will es auch nicht haben. Es kommt darauf an so zu argumentieren, dass es jemand verstehen kann, der sich für Autos gar nicht interresiert. Zuerst wäre zu klären, ob der alte Motor für ein zweites Gutachten noch zu beschaffen ist. Wenn das nicht der Fall ist wird der Richter wohl auf Grundlage des vorhandenen Gutachtens entscheiden. Die Punkte 01. und 03.-05. deuten wohl darauf hin, das der Mangel schon bei Übergabe der Sache bestanden hat. Mit Punkt 02. wird die Genenseite aber durchaus den Richter überzeugen können, das Du den Motor überdreht hast, bzw. Dich verschaltet hast. Um ehrlich zu seien läßt sich dies auch kaum durch ein zweites Gutachten widerlegen, denn wenn tatsächlich alle Ventilteller aufgesetzt haben, und die Steuerzeiten gestimmt haben kann hierfür sicher nicht ein defekter LMM in Betracht kommen. Du solltest Dir in jedem Fall im Klaren sein, dass wenn Du Dich darauf einlassen willst, wird es sehr lange dauern wird. Und es ist nicht ohne Risiko, auch bezüglich der Gerichtskosten. Für die Dauer des Rechtsstreits steht das Auto möglicherweise beim Händler am Hof, ohne das es einer von euch beiden veräussern oder sonstwie nutzen kann. In der Zeit verliert das Fahrzeug an Wert, und dieser Wertverlust begründet eine weiteren Schaden, der aber später in einem weiteren Verfahren eingeklagt werden müßte... Alles in allem ein langwierig Geschichte. Ein brauchbarer Rat wäre möglicherweise dem Händler anzubieten, mit rechtsanwaltlicher Hilfe natürlich, über die Car Garantie abrechnen und den Rest zwischen dir und dem Händler zu teilen. Wenn du Glück hast, läßt er sich drauf ein, aber wenn ich ehrlich bin denke ich, so link wie er bisher war, eher nicht. [/QUOTE]
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