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[QUOTE="backmagic, post: 1098603, member: 10105"] Also rechtlich ist der insgesamt Höchstbietende Bieter die Person mit der ein Kaufvertrag entstanden ist. Das ist etwas knifflig In dem Moment in dem ein Ebayer bietet entsteht ein neuer Kaufvertrag. Dieser ist und bleibt gültig bis zum Ende der Auktion. Rechtlich hat weder Verkäufer noch Bieter eigenmächtig das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ebay lässt zwar einen Rückzieher zu, und setzt von sich aus den Überbotenen wieder ein, aber eine wirkliche Verpflichtung deswegen entsteht nicht. Der Überbotenen ist ja auch nicht in der Kaufpflicht wenn der Auktionsgewinner auf dem Weg zu dir plötzlich Tot umfällt. Bzw wird ein Bieter überboten wird er ja auf ein anderes Produkt bieten wollen. Wird er auch da überboten auf einen anderen usw usw.. Würden die nun alle zurückziehen hätte der ehemalige Bieter eine Kaufverpflichtung für zig Fernseher.... [/QUOTE]
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