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[QUOTE="LifeRacer, post: 1237606, member: 14578"] So ganz "schön" finde ich die genannte Quelle aber nicht. In diesem genannten EU-Vorschlag werden z.B. Oldtimer oder historische Fahrzeuge explizit von dieser Regelung ausgenommen und dürften weiterhin gekauft, restauriert oder als Ersatzteilspender verwendet werden: Zitat: "[B][I]This principle does not apply to vehicles of historic interest, which are excluded from both the current EU legislation and are outside the scope of the new Regulation proposal.[/I][/B]" ([URL='https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/end-life-vehicles/end-life-vehicles-regulation-details-proposal_en?']Quelle[/URL]) Laut dem Entwurf dürfen zudem Privatpersonen auch weiterhin ein Fahrzeug besitzen, kaufen oder schlachten – die Verordnung will (angeblich) nur sicherstellen, dass am Ende der „Lebenszeit“ das Auto ordnungsgemäß in einer autorisierten Anlage entsorgt wird. Interessanterweise muss die Bescheinigung kostenfrei erfolgen: Zitat: "[B][I]Last owners of end-of-life vehicles can deliver their vehicles to authorised treatment facilities without any cost and shall obtain a certificate of destruction.[/I][/B]" ([URL='https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52023PC0451']Quelle[/URL]) Laut einem [URL='https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52021SC0060&rid=2']Report der EU [/URL]sollen nur im Jahr 2017 rund 3.8 Millionen "Schrottautos" vom Markt "verschwunden" sein (Afrika und co?). Ob das nun ein Vorwand ist, ob das überhaupt so angenommen wird, oder was anderes dahinter steht, sei mal dahin gestellt. Es muss ja erstmal eine Mehrheit gefunden werden - sowas dauert oft eh Jahre und so wie sich das gerade alles wandelt, mal schauen. Grundsätzlich ein heiß diskutiertes Thema aus verschiedenen Richtungen: [URL]https://factcheck.afp.com/doc.afp.com.34729NQ[/URL] Wen es interessiert, der EU-Vorschlag in Gänze: [URL]https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52023PC0451[/URL] Ja das scheint tricky zu sein. Ein Fahrzeug darf nur importiert werden, wenn es kein ELV ist, d.h. es muss im Herkunftsland fahrbereit und straßentauglich gewesen sein - es muss nicht für die EU straßentauglich sein für den [B]Import[/B]. Zitat aus dem Entwurf (Art. 38): „[I][B]Used vehicles may be exported only if they are not end-of-life vehicles based on the criteria listed in Annex I, and if they are considered roadworthy in the exporting country.[/B][/I]“ Oder es lohnt sich die Restaurierung noch, dann ist es auch kein ELV. [/QUOTE]
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