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[QUOTE="Flo16v, post: 1106525, member: 8812"] Da jedoch häufig weder der Käufer noch der Verkäufer die Möglichkeit hat, den Transport der Ware selbst durchzuführen, wird häufig ein Transporteur beauftragt, z.B. die Post, ein Paket- oder Kurierdienst, eine Spedition etc. Grundsätzlich geht in diesen Fällen die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware dem Transporteur übergibt, § 447 BGB. Der Verkäufer muss also kein zweites Mal liefern, wenn die Ware auf dem Transportweg beschädigt oder zerstört wird. Ein Unterschied zwischen B2B- oder C2C-Versendungskauf einerseits und Verbrauchsgüterkauf andererseits liegt aber darin, ob der Käufer in diesem Fall zahlen muss: Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufes muss der Käufer nicht zahlen. Der Verkäufer kann sich bezüglich eines Ersatzes des ihm entstandenen Schadens an den Transporteur wenden. Diese Regelung dient vor allem dem Schutz des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen. Handelt es sich jedoch um einen Versendungskauf, muss der Käufer auch dann zahlen, wenn er die Ware nicht oder beschädigt erhält; bezüglich der Schadenersatzforderung muss sich also der Käufer an den Transporteur wenden. [/QUOTE]
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