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[QUOTE="MST-TI 111, post: 715555, member: 11292"] Ich würde damit immer bezug auf die Lauffläche nehmen. Hauptsache die ist abgedeckt. Aber die viele Prüfer sehen es auch so das allein das leichte überstehen der Felge schon falsch ist weil "keine teile über den Fahrzeugumriss hinaus stehen" dürfen. Stand auch mal irgendwo. Hab bei meinem 190er Benz 50er Spurplatten an der HA unter gelegt und da kamen sie mir gleich mit festigkeitsgutachten für das Fahrwerk und die gesamte Achse (kosten bei Mercedes ca. 600€). Wenn man einen Prüfer hast der sich damit auskennt kann abwegen ob es OK ist oder nicht. Die Typen die sich Haarklein an Ihre STVO klammern sind meistens die die kaum eine Ahnung haben warum,weshalb usw. Aber egal... [/QUOTE]
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