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Hab mal ne Frage wegen STVZO
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[QUOTE="Guest, post: 590638"] So hab den Offiziellen wortlaut aus der STVZO 3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für Doch was bitte ist mit Spiegelkante gemeint????? Unterkannte vom Refelktor?? bitte helft mir ist wirklich Saudringend... [/QUOTE]
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