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[QUOTE="Entenschorsch, post: 1074645, member: 16440"] [b][/b] Das hätte ich mir nicht gefallen lassen, für Baurecht ist der Stand des Baujahres des Hauses geltend, deutschlandweit. Und ausserdem: Das Baurecht gilt nur für Objekte, die nach dem Inkraftreten des BGB (1962) gebaut wurden, zur Zeit des Baus. Deswegen ist ein Haus aus den 50ern eigentlich unantastbar. ABER: Kann leicht zwingend denkmalgeschützt werden, was einem bei Umbauten ganz schön in die Quere kommt. Gut so, da sonst manche alte Städte wie Freiburg, Tübingen, Bamberg sicher schon einige schöne Häuser an Einkaufszentren verloren hätten. Beim Baurecht muss mann sich immer örtlich informieren über besondere Gegebenheiten, da dies vorallem oft in Neubaugebieten vermehrt geregelt wird. Von der Dachneigung, Hausfarbe, Ziegelfarbe bis hin zum Grundstücksgrenzenabstand ist das sehr unterschiedlich. Bei uns ist z.B. (zum Glück) kein rosanes Haus erlaubt.... :wink: [/QUOTE]
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