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Girling Bremsanlage mit TÜV im Astra???
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[QUOTE="backmagic, post: 686838, member: 10105"] Für Autoteile gelten verbindliche Auflagen. Diese sind solange gültig wie die Firma mit dem gleichen Qualitätsstandart fertig. Wenn nun Bremsscheiben anders gebohrt werden, oder an Sätteln gefeilt wird, oder Sättel an Federbeinen auf Adaptern montiert werden kann kein Tüv Prüfer diese Bauteile Legal eintragen oder abnehmen da die Prüfungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Theoretisch müsste mann z.B. für einen bearbeiteten Sattel die gleichen Prüfungen vornehmen wie auch für eine Neuentwicklung nötig sind. Diese gehen aus den Anhängen der StVZO hervor. Da dieser Steg am Gierling fertigungstechnisch sehr aufwendig ist, und ohne diesen eine fertigung sehr viel billiger gewesen wäre, halte ich die Behauptung er ist verzichtbar für Unsinn! Da nun die Preise für 308x25er Scheiben eh im Keller sind, jetzt schon ab 80 Euro für das Paar halte ich diese für die sinnvollste. Da diese für sehr viel höhere Achslasten zugelassen sind, im Moment die Sinnvollste Lösung! :wink: Eine derartige Bremsanlage kann für einen Prüfer sogar das Ende der Karriere bedeuten, unlängst musste ein bei uns sehr "begehrter" Prüfer seinen Hut nehmen, nachdem ein von einer Polizeidienststelle bestellter Sachverständiger ein Auto stillgelegt hatte. Das war sogar so das dieser sich erstmal vom Hersteller der Autos sowie der Hersteller vieler Teile Unterlagen hat aushändigen lassen. Und ein Sachverständiger schaut da sehr viel genauer hin! Das muss gar nichts mit einer Unfallursache zu tun haben. Ich bestreite aber gar nicht das vermutlich 999 von 1000 die diese Bremse verbauen vermutlich niemals Ärger damit haben werden :wink: [/QUOTE]
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