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Erlöschen BE wieder eigene Ordnungswidrigkeit!
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[QUOTE="Peet, post: 1122555, member: 14296"] Erstmal solltest du dich bissl zurück nehmen mit deinen Mutmaßungen Acki. Du tust immer so als wenn du der Allwissende bist. Das Polizisten keine Ing. o.ä. sind ist klar. Darum muss zu einem aaSoP gefahren werden (Darauf besteht die StVZO) und im Rahmen der "Beweissicherung" ein Gutachten erstellt werden wo bescheinigt wird das die BE am Fz. erloschen ist. Festlegen tut das der aaSoP, nicht die Polizei (Polizei stellt nur fest)! Als nächstes ist die Zulassungsbehörde Herrin über das Zulassungsverfahren und entscheidet ob sie der Zulassung wideruft weil die BE erloschen ist. Die Polizei muss dies dann meist in Form der Amtshilfe umsetzen. Des weiteren muss dem Betroffenen die Weiterfahrt untersagt werden! Das fordert ebenfals die StVZO. (siehe §19 StVZO) Macht der Betroffene trotzdem Fahrten nach Erlöschen BE die nicht im §19 StVZO genehmigt sind, begeht er eine weitere Ordnungswidrigkeit. Und ja das Auto oder die Fz.-Schlüssel kann im Rahmen der Gefahrenabwehr nach dem (bei mir in Sachsen) §27 SächsPolG beschlagnahmt werden (gegen den Willen). Kriegt man dann aber später wieder zurück, is klar. Karre wird nicht für immer behalten. Da müssen schon andere Sachen passiert sein... Und das Kinderschänder und Mörder nicht hart genug bestraft werden liegt an unserer Judikative den Gerichten. Polizei ist Exekutive und der Ermittlungsapparat der Staatsanwaltschaft! Und das es keine Todesstrafe gibt haste dem Grundgesetz zu verdanken. Scheiße hm, nur doof das wir ohne das GG vielleicht nicht mal freie Menschen wären und es das Forum wahrscheinlich nichtmal geben würde... :lol: Wenn du lange Weile hast kannste dich ja bis die letzte Instanz hochklagen?!?!? [/QUOTE]
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