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Erlöschen BE wieder eigene Ordnungswidrigkeit!
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[QUOTE="Peet, post: 1122471, member: 14296"] ok, wann ne BE erlischt wisst ihr ja alle. ;D Sie kann in 3 Fällen erlöschen. 1. Änderung der Fahrzeugart (z.B.Von LKW auf PKW oder umgekehrt) 2. (konkrete) Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer (z.B. Auto schleift auf Boden, federn abgeflext, usw.) 3. Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens Bis vor der Änderung konnte bei Variante 1 und 3 lediglich ein Verwarngeld in Höhe von 15€ ausgesprochen werden weil dies lediglich ein Verstoß "Verletzung der Meldeplicht" ist. (hättest praktisch zur Dekra/TÜV fahren müssen, abnehmen lassen und die Änderung umgehend der Zulassungsbehörde melden müssen) Und bei Variante 2 wurde unterstellt: unvorschriftmäßig gebautes Fahrzeug in Betrieb genommen, Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt; (siehe §30/I StVZO); welches dann mit 90€+3 Punkte in FL für Fahrer (Bkat: 330600) und 135€+3 Punkte in FL. für Halter (Bkat: 331621) geahndet wird. das reine erlöschen der BE konnte bis dato nicht geahndet werden. Jetzt die Neuerung (siehe Link im ersten Post) Da gibts nur ein Problem. Die Tatbestandnummer zur erlöschen BE und die zu Fahrzeug unvorschriftsmäßig gebaut... stehen zueinander in Konkurrenz. Die Frage hier wäre, Wird jetzt alles beides bestraft? (eventl. Tateinheit?) Oder ist die der Erlöschen BE spezieller? Entschieden wird das für Sachsen nächste Woche Dienstag im SMI (Staatsministerium des Innern) Kurz gefasst gesagt, es wird teuerer. Und der Betrieb des Fahrzeugs wird jetzt praktisch sofort untersagt! Nix mehr mit nach Hause fahren. [/QUOTE]
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