Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Was ist neu?
Neue Beiträge
Neue Medien
Medienkommentare
Neueste Aktivitäten
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Foren
Technik
Straßenlage
EDS KAT D3 -> keine eintragung mit Teilegutachten?
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
[QUOTE="nr1ebw, post: 907825, member: 10521"] Ich mach das mal so: Publikationsdatum 18.11.2008 Dokumenten-Nr. 08-322-4498 Quellen: VkBl. 2008, S.591; 146. BLFA-TK; Festlegung AKE-Clearingstelle §19 Auszug: Danach ist aktuell festgelegt: - gültige TGA (Teilegutachten) für Auf- oder Nachrüstsysteme können für Änderungsabnahmen verwendet werden, jedoch unter Beibehaltung der ursprünglichen Emissionseinstufung und -codierung des betreffenden Fahrzeugs; (Sonderfall: TGA mit Bezug auf die 52. AVO zur StVZO können einschließlich der verbesserten Emissionseinstufung und -codierung (14.1: 0477) verwendet werden) - gültige Teilegenehmigungen (ABE, EG- oder ECE-Genehmigungen) für Auf- oder Nachrüstsysteme können für Änderungsabnahmen in vollem Umfang verwendet werden, d.h. einschließlich der verbesserten Emissionseinstufung und -codierung für das betreffende Fahrzeug - sogenannte Muster- oder Prüfberichte, gutachterliche Stellungnahmen oder ähnliches bilden keine zulässige Grundlage für Änderungsbegutachtungen zum Zwecke einer verbesserten Emissionseinstufung oder -codierung Kunden und Umrüstwerkstätten sind im Vorfeld auf den neuen Sachverhalt hinzuweisen, dass in Verbindung mit TGA keine Änderung der Emissionseinstufung und -codierung erfolgt und sich somit kein Vorteil in der fiskalischen Behandlung und hinsichtlich der Umgehung von Verkehrsverboten (Umweltplakette) ergibt. Bereits durchgeführte Änderungsabnahmen oder -begutachtungen und erfolgte Eintragungen in den Fahrzeugdokumenten behalten ihre straßenverkehrsrechtliche Gültigkeit. [/QUOTE]
Zitate einfügen...
Authentifizierung
Überprüfung durch Google ReCaptcha zulassen
Es ist eine Überprüfung durch Google ReCaptcha erforderlich, diese wird durchgeführt sobald der Datenschutzerklärung zugestimmt wurde.
Bitte aktiviere JavaScript, um fortzufahren.
Antworten
Foren
Technik
Straßenlage
EDS KAT D3 -> keine eintragung mit Teilegutachten?
Oben