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[QUOTE="fate_md, post: 1060574, member: 11339"] Genau, Zulassungbescheinigung Teil I (ehemals "Fahrzeugschein") ist zum mitführen gedacht, Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) brauchst du zum An- / Ab- / Ummelden des Fahrzeugs, war früher mal der Besitznachweis des Fahrzeugs, dem ist aber nicht mehr so. Seit 2006 oder so gab´s die neuen Papiere, dort wurde dann bei einer An- / Ummeldung der "Fahrzeugbrief" entwertet oder gar eingezogen und dafür die Zulassungsbescheinigung Teil 2 als Ersatz dafür ausgestellt. Reine Bürokratiesache, weiter nix. Als Versicherungsnachweis beim Anmelden brauchst du eine EVB (elektronische Versicherungsbestätigung), das ist im Normalfall nur noch ne Nummer. Bekommst du bei deiner Versicherung. [/QUOTE]
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