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Bremsen Gutachten für Kadett E
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[QUOTE="Hürlimann Motorsport, post: 931097, member: 10048"] Also nochmals; Wenn man an einer Bremsanlage [b]eine technische Änderung[/b] vornimmt ist dies [b]auch in Deutschland[/b] Prüfpflichtig! (Nicht nur in der Schweiz) Prüfpflichtig heisst nicht, einfach mal 2 Runden um den Block fahren, und dann wird es Eingetragen........ :evil: Da gelten auch in Deutschland die gleichen EG / EWG / ECE Prüfgrundlagen wie sie auch in der Schweiz angewendet und verlangt werden 8) Da nun ja die i500 Bremszange vorne nen Kolbendurchmesser von 57mm aufweisst, gegenüber dem originalen Kolben welcher ja "nur" 52mm hat, verändert man hiermit das Bremsverhalten (Bremsdruck / Bremskraftverhältnis vorne/hinten) und muss nun nachweisen, dass die EG Richtlinie 71/320 EWG erfüllt wird. Ich weiss schon, dass in Deutschland sehr vieles unter der Hand eingetragen wird, jedoch funktioniert dies in der Schweiz nicht :!: PS: Auch HIPO hat diese "Bestätigung" welche er den Kunden abgibt [b]NIE[/b] geprüft nach 71/320 EWG. Ich habe so ein "Papier" letzte Woche direkt von HIPO per Mail erhalten, doch das nütz hier in der Schweiz überhaupt nichts :cry: Für den Vectra / Cali ist die Eintragung der i500er Anlage widerum kein Problem, da alle Cali Turbos ab Baujahr 1996 vorne die gleich grosse Bremszange (57mm) original verbaut hatte, wie der i500! Nun müssen einfach hinten noch die originalen 33mm Bremszangen (bis Fgst.Nr.: S9999999) gegen die 35mm Bremszangen (ab Fgst.Nr.: T1000001) getauscht werden 8) Der Hauptbremskraftverstärker + Hauptbremszillinder ist bei allen C20LET der selbe. [/QUOTE]
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