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bei krankheit keine überstunden ?
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[QUOTE="GTdriver, post: 1051390, member: 12520"] Überstunden sind eine erbrachte Arbeitsleistung. Sie sind entweder zu vergüten oder durch Freizeitausgleich seitens des Arbeitgebers zu honorieren. Hier mal was aus demm www. Ich arbeite 20 Stunden pro Woche in einem ambulanten Pflegedienst. Es müssen regelmäßig Überstunden gemacht werden, die sich in meinem Fall inzwischen auf 218 Überstunden innerhalb eines Jahres summieren. Nun war ich sechs Wochen lang krank, nachdem ich auf dem Arbeitsweg verunglückt bin und mir den Arm gebrochen habe. Nun hat mein Chef über 60 Überstunden mit der Zeit, während der ich krank geschrieben war, verrechnet und abgezogen. Ist das rechtmäßig? Florian S. Antwort: Das Vorgehen Ihres Arbeitgebers ist rechtswidrig. Während einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit haben Sie für die Dauer von maximal sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Von daher gibt es in diesem Zeitraum keinen Spielraum, irgendwelche Überstunden zu verrechnen. Die Vergütung resultiert alleine aus der gesetzlich geregelten Entgeltfortzahlung. Dies bedeutet wiederum, dass sämtliche von Ihnen erbrachten Überstunden nach wie vor bestehen und von Ihrem Arbeitgeber zu vergüten sind. Ihr Arbeitgeber kann wählen, ob er Überstunden vergütet oder ob er Sie unter Fortzahlung der Vergütung zur Abgeltung der Überstunden von der Arbeitsleistung freistellt. Diese Freistellung darf er weder mit Urlaubszeiten noch mit Krankheitszeiten kollidieren. Mit freundlichen Grüßen Dr. Axel Hoß Rechtsanwalt Hoß, Wick & Medla Anemonenweg 1 50858 Köln [/QUOTE]
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