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Astra auf 4X4 umbau
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[QUOTE="Yellow_Astra, post: 556806, member: 8696"] [b]Hürlimann[/b] @4x4 Hürlimann Hab jetzt genau gefunden wonach ich gesucht habe... Die Motorfahrzeugkontrolle (MFK) verlangt bei einer Leistungssteigerung im Rahmen von maximal 20 % eine Leistungsprüfung, die auf einem anerkannten Prüfstand durchgeführt wurde. Die Verlustleistung muss mitgemessen werden, damit gemäss Vorschriften des Prüfstandherstellers auf die Nettomotorleistung zurück gerechnet werden kann. Zusätzlich muss wie bei der Typengenehmigung bei der EMPA oder der Ingenieurschule Biel eine Abgasuntersuchung auf dem Rollenprüfstand bestanden werden. Hinzu kommt eine Lärmmessung (Vorbeifahrtsmessung). Wenn alle diese Nachweise vorliegen, wird die Mehrleistung im Fahrzeugausweis eingetragen. Bei Leistungssteigerungen vom mehr als 20 % wird zusätzlich eine Eignungserklärung des Fahrzeugherstellers oder eine Garantie des Umbauers verlangt. Basis dafür ist ein Prüfbericht einer vom UVEK (Umwelt- und Verkehrsdepartement) anerkannten Prüfstelle. Zur Zeit ist das DTC (Dynamic Test Center) in Vauffelin die einzige Institution in der Schweiz, welche die Betriebs- und Verkehrssicherheit prüfen kann. Wir die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 8 % erhöht, ist für die neue Höchstgeschwindigkeit zusätzlich eine Garantie des Fahrzeugherstellers oder des Umbauers, gestützt auf einen Prüfbericht des DTC, erforderlich. Beim Chip-Tuning ist dies vor allem wegen des Ausschaltens der elektronischen Höchstgeschwindigkeit nötig. :rolleyes: Gruss Mike [/QUOTE]
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