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[QUOTE="Gast11549, post: 1057778"] Dann warst du wohl zu langsam :lol: Ne MPU kommt schneller als einem lieb sein kann. Und im übrigen gibt es keinen Paragraphen, wo eine MPU festgesetzt wird. Das entscheidet einzig und allein der Sachbearbeiter der Führerscheinbehörde. Passt Ihm dein Gesicht nicht, bist du dabei. Ganz einfach. Da gibt es keine wirkliche rechtliche Grundlage. Der einzige Weg ist dann über eine Dienstaufsichtsbeschwerde, dann muss der Sachbearbeiter sich rechtfertigen. Was das zu schnell fahren angeht, bei einmaliger Auffälligkeit mit so einer Geschwindigkeit wird wohl nicht viel kommen außer Fahrverbot, Punkte und Geldstrafe. Allerdings fällt das nicht mehr in den Bereich Ordnungswidrigkeit. Wenn dann innerhalb der nächsten 5 Jahre eine weitere Tat, egal ob zu schnell fahren oder sonstwas, hinzukommt, stehts sogar im Führungszeugnis drin. Und das für 10 Jahre. der Bußgeldkatalog geht vielleicht nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit, aber AB einer bestimmten Geschwindigkeit kann ich mir gut vorstellen, gehts vor den Richter. Ist bei Promille ja auch nicht viel anders. Aber soweit ich weis, wird sowieso nur bis 200 km/h gemessen. Kann vielleicht jemand bestätigen? So und wenn jetzt hier einer unserer Forumspolizisten meint was anderes zu schreiben, weil Sie es in der staatlich geförderten Schule anders gelernt haben, dann sage ich euch... falsch gelernt. Gesetzte und Rechtssprechung sind völlig verschiedene paar Schuhe. Und Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt sind dann sowieso nochmal eine ganz eigene Kategorie Menschen die früher aufm Schulhof verprügelt worden sind. Nun wollen sie es der ganzen Welt heimzahlen. :roll: Bevor Fragen kommen... ich habe fast jeden dieser Fälle durch. Von daher spreche ich hier aus wirklicher Erfahrung. Ich bin nicht stolz drauf, kanns aber nicht mehr ändern. Aber man wird ja zum Glück ruhiger mit dem Alter, auch im Auto :wink: [/QUOTE]
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