Seitenscheiben vorn getönt -> welche Strafe?

Diskutiere Seitenscheiben vorn getönt -> welche Strafe? im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; Hi, hab ne ne frage zu den getönten scheiben ich find im netz keine gescheite aussage was mich nun genau erwartet. Wurd gestern von den grünen...
Bastian G.

Bastian G.

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Hi,
hab ne ne frage zu den getönten scheiben ich find im netz keine gescheite aussage was mich nun genau erwartet.

Wurd gestern von den grünen mit getönten scheiben erwischt und der herr meinte ich als fahrer kriege 3 punkte + 90euro bußgeld und meine mum als halterin 4 punkte und 135euro strafe.

wo genau kann ich nachlesen ob das auch so stimmt was er mir sagte, was mit mir passiert ist mir eig egal aber das meine mum punkte kriegen soll find ich etwas bescheiden, der herr meinte meine mum müsste sich als halterin über den verkehrssicheren zustand des fahrzeugs überzeugen aber was soll sie denn machen, soll sie jetzt 1mal die woche bei mir zu haus vorbei schauen und kontrollieren ob am auto alles ok ist?
 
BlueCorsa

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Ja das ist so. Hatte ich letztes Jahr auch. Und am gleichen Tag hat es die Mutter von nem Kumpel auch auch erwischt. Halter wer deren Mann. Bei denen war es genau so. Inkl. Gerichtsverhandlung
 
A73Raser

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3 Punkte + Bußgeld kommt hin. Nur frag ich mich wieso der Halter mehr bekommen soll als der Führer?!?!
Meist sind die Punkte und die Bußgelder identisch.
 
S

SR

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Laut Bußgeldkatalog 90 euro + 3 punkte für den Fahrer, 135 Euro + 3 Punkte für den Halter.

Der Halter ist für das KFZ verantwortlich und wird damit "schwerer" bestraft als den Nutzer. Denn es wird davon ausgegangen das der Halter die Änderung an seinem Fahrzeug kennt, toleriert oder angeordnet hat.

SR
 
xdaywalkerx

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Ja der gute Mann von der Polizei hat recht, ich habe es am eigenen Leib erfahren müssen. :?

Ich war damals mit meinem Tigra bei Mantzel wegen eintragung vom XE, der gute Mann von Mantzel wurde auf der Autobahnrastätte kontrolliert mit meinem Auto wegen getönter Seitenscheiben. Er hat einen auf den Sack bekommen und ich natürlich auch 3 Punkte habe ich bekommen.
In der Anzeige stand sinngemäß drin " Sie ließen zu das jemand mit einem Fahrzeug dessen Betriebserlaubnis erloschen war am Strassenverkehr teilnimmt" oder so ähnlich.
 
FinnBär

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Theoretisch könnte man sogar dein Auto stilllegen, an Ort und Stelle, wenn es eine beträchtige Sichteinschränkung bedeutet.
 
Fasemann

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Einfach nen gelbes Schild dran und fertig :)
 
Bastian G.

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die einzige sichteinschränkung die es gab war von aussen, von innen hat mich die folie nicht nennenswert beeinträchtigt, wenns draußen dunkel ist seh ich auch durch ne klare seitenscheibe nix.
find dann sollten se auch sonnenbrillen beim autofahren verbieten, die gläser sind wesentlich dunkler wie meine scheiben und durch den rahmen an der seite ist meine sich noch weiter eingeschränkt, naja, deutschland halt.

ist jetzt aber auch latte, mich stört nur das meine mum punkte wegen mir bekommt.
 
FinnBär

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Naja das ist deine Meinung nur gehe mal damit zum Tüv und frage mal ob das einzutragen ist. Deine Einschätzung ist subjektiv, nun stell dir mal vor es passiert ein Unfall es geht ja auch nicht um am Tag sonder zum Beispiel in der Nacht, oder sätzt du nachts auch eine Sonnebrille auf?

Ich weiss auf was du hinaus willst, ich kenne ein GTÜ Prüfer der fährt auch mit getönten scheiben ringsrum rum.
 
Bastian G.

Bastian G.

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Naja das ist deine Meinung nur gehe mal damit zum Tüv und frage mal ob das einzutragen ist. Deine Einschätzung ist subjektiv, nun stell dir mal vor es passiert ein Unfall es geht ja auch nicht um am Tag sonder zum Beispiel in der Nacht, oder sätzt du nachts auch eine Sonnebrille auf?

Ich weiss auf was du hinaus willst, ich kenne ein GTÜ Prüfer der fährt auch mit getönten scheiben ringsrum rum.

das sowas nicht eingetragen wird weiß ich sonst hätte ich es ja machen lassen, nur wie ich schon gesagt hab wenn ich nachts fahre seh ich durch meine klare seitenscheibe auch nicht viel mehr wenn z.b. keine strassenbeleuchtung da ist.

werd mir wohl mit klaren folien in die scheiben bekleben lassen, find ich ganz nützlich bei nem unfall oder wenn jemand versucht die scheibe einzuschlagen
 
P

panic

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wenn man die bedampfen lässt ist es legal. der spass ist aber nicht ganz billig.
gruß jan
 
STEPHAN

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wenn man die bedampfen lässt ist es legal. der spass ist aber nicht ganz billig.
gruß jan

nein ist es nicht , dnn karm hab ich durch ,
das einzige was man legal auf die vorderen scheiben aufbringen darf ist diese schutzfolie von foliatec und die auch nur auf klarglas nicht auf colorglas ! :wink:
 
Bastian G.

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wenn man die bedampfen lässt ist es legal. der spass ist aber nicht ganz billig.
gruß jan

nein ist es nicht , dnn karm hab ich durch ,
das einzige was man legal auf die vorderen scheiben aufbringen darf ist diese schutzfolie von foliatec und die auch nur auf klarglas nicht auf colorglas ! :wink:

richtig, nix is legal!
die original scheiben haben meist schon ne tönung drin(leichter grünstich o.ä.) und mehr darf auch nicht.
 
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panic

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dann frag ich mich, wie mein chef das gemacht hat, der hatte an seinem g modell sich extra scheiben machen lassen, die auch eingetragen waren. aber wenn ihr das sagt!
 
Bastian G.

Bastian G.

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mein kollege hat an seinem M auch die scheiben geflutet, vordere seiten 25%,hintere 50% und heck 75%, das ganze ist auch eingetragen trotzdem ist es nicht legal. ist genau son kartoffelstempel wie die x let eintragungen die rumfahren.

www.keinefolie.de bietet das angeblich auch legal an nur wenn man im i-net n bisschen rumliesst sieht man auch da das es nicht 100% legal ist!
 
STEPHAN

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ich hatte den kram vor 10jahren auch mal eingetragen , nur ne geld frage :wink: und ........, eintragung - angezweifelt - gutachter ............ teure sache :|
 
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panic

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ich bin mir nicht sicher, aber waren 15 % glaub ich, ist auch egal. ärger ist vorprogrammiert.
 
Bastian G.

Bastian G.

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meint ihr ist es irgendwie möglich das die auf die punkte für den halter verzichten?
 
Fireburner2k

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Also das ist ja schon stramm was ich so lese...

Vor etwa 3-4 Jahren wurden ein Kollege und ich auch angehalten, zwecks getönter Seitenscheiben. Musste diese vor den Augen des Polizistens an Ort und Stelle entfernen. Obendrein gabs noch die obligatorische Standpauke. Weitere Konsequenzen gab es damals keine!
 
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