Seitenscheiben vorn getönt -> welche Strafe?

Diskutiere Seitenscheiben vorn getönt -> welche Strafe? im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; Ergänzung: § 69a Abs. V Nr.3 trifft da wohl zu. entgegen § 31 Abs. 2 als Halter eines Fahrzeugs die Inbetriebnahme anordnet oder zuläßt, obwohl...
Peet

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Ergänzung:

§ 69a Abs. V Nr.3 trifft da wohl zu.

entgegen § 31 Abs. 2 als Halter eines Fahrzeugs die Inbetriebnahme anordnet oder zuläßt, obwohl ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet,


...mich würde mal interessieren was du den Beamten erzählt hast. Wäre vielleicht möglich gewesen mit nem Verwarngeld da raus zu kommen.

Zudem ist, vorausgesetzt du hast die Paragrafenkette 1 zu 1 aus dem Schreiben so abgeschrieben, irgendwie uneindeutig bzw. fehlerhaft zusammengestellt. Normalbürger weiß das ja nicht, deswegen legen die Beamten da meist keinen Wert drauf.
Ich will zwar keine lockeren Steine lostreten aber wenn das Schreiben was ergo ein Verwaltungsakt ist, fehlerhaft ist, so wird dieser nicht wirksam bzw. wird nichtig. :D

Das sagt mir das das VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz)

§ 44 Abs.II Nr. 4
" Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig, den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann."

... was ja hier der Fall wäre wenn die Paragrafenkette tatsächlich so geschrieben steht. Weil jemand unmöglich alle Verkehrsordnungswidrigkeiten im § 69a StVZO auf einmal begehen kann. :lol:

Ne Paragrafenkette muß immer 100% korrekt sein, da kann man nicht einfach die entsprechende Nummer weg lassen. ;-) "Wie gut dass das der Normalbürger nicht weiß."
 
Steel

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Wie ist es eigentlich bei außländischen Autos? Stvzo gilt ja für die nicht, also dürfte ich in D - rein theoretisch- mit getönten rumfahren?
 
BlueCorsa

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Wie ist es eigentlich bei außländischen Autos? Stvzo gilt ja für die nicht, also dürfte ich in D - rein theoretisch- mit getönten rumfahren?

Nö. Seitenscheiben vorne sind Sicherheitsrelevant. Bei ner Kontrolle an Ort und Stelle raus machen.

Ist das gleiche wenn du mit nem deutschen Auto nach Österreich mit Fahrwerk fährst was in D eingetragen ist. Den Intersiert die tiefe ned die da drin steht. Der läst dich dann mit einem Rad auf ne Rampe fahren das sich die Achsen über Kreuz verschränken. Geht dann der Reifen irdenwo an wird das Fahrzeug stillgelegt bis der Mangel behoben ist. Getested wird das ganze mit nem Blatt Papier(Der hat den Schein genommen). Kann ers an den entsprechenden Stellen durchziehen hast glück gehabt, wenn ned Pech gehabt und das Auto bleibt an Ort und Stelle stehen.
 
emmes

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Ich hab schon manchmal das Gefühl, dass hier in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird... Zumindest, wenns um hier stationierte US-Soldaten geht, die mit ihren Fahrzeugen mit deutschen Kennzeichen z.B. rundum getönt sind, um mal bei den Scheiben zu bleiben... Ich kann mich auch täuschen, aber es sind jedes Jahr auf diversen Rennveranstaltungen in meiner Gegend die gleichen Fahrzeuge, die in der Hinsicht "auffallen" :?
 
Steel

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Die können mir doch nicht die Scheibentönung rausreissen, wenn mein Auto in anderem Land zugelassen ist und das dort zulässig ist.. Dann müsste man ja auch zB den Corsa mit 2xLET von EDS stilllegen.
 
BlueCorsa

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Habe ich so schon mal erlebt vor Jahren bei der Fahrt auf ein Treffen. Da haben die ein paar Km vorher kontrolliert und bei nem ausländischen Fahrzeug hat der Besitzer vorne die Folien rausgerissen. Is aber schon ewig her. Ich weis ned mehr aus welchem Land der war. Ich kann auch ned sagen ob das so rechtens ist oder die Beamten nur gesagt haben das der das an Ort und stelle rausmachen muss.

Ich selber habe n Mängelkarte bekommen und muste innerhalb 2 Wochen mit entfernten Folien wieder vorfahren bei dem Verrein. Komme aber aus D, Fahrzeug ist in D zugelassen und Kontrolle war auch in D.

Wegen dem EDS Corsa:Es ist ja in Deutschland ned unzulässig das ein Fahrzeug 2 Motoren hat.

Bei den vorderen Seitenscheiben wird hald argumentiert das das deine Sicht beinträchtigt und somit Verkehrsgefährdend ist. Was ein 2. Motor oder zu lauter Auspuff nicht zwangsläufig ist.
 
Bastian G.

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Habe ich so schon mal erlebt vor Jahren bei der Fahrt auf ein Treffen. Da haben die ein paar Km vorher kontrolliert und bei nem ausländischen Fahrzeug hat der Besitzer vorne die Folien rausgerissen. Is aber schon ewig her. Ich weis ned mehr aus welchem Land der war. Ich kann auch ned sagen ob das so rechtens ist oder die Beamten nur gesagt haben das der das an Ort und stelle rausmachen muss.

Ich selber habe n Mängelkarte bekommen und muste innerhalb 2 Wochen mit entfernten Folien wieder vorfahren bei dem Verrein. Komme aber aus D, Fahrzeug ist in D zugelassen und Kontrolle war auch in D.

Wegen dem EDS Corsa:Es ist ja in Deutschland ned unzulässig das ein Fahrzeug 2 Motoren hat.

Bei den vorderen Seitenscheiben wird hald argumentiert das das deine Sicht beinträchtigt und somit Verkehrsgefährdend ist. Was ein 2. Motor oder zu lauter Auspuff nicht zwangsläufig ist.

das mit den Folien vor ort entfernen bei ausländischen fahrzeugen hab ich auch selbst erlebt in castrop beim vw treffen, fhz. kam aus belgien. gibt auch ne tv repo wo´s zu sehen war.

und bzgl. verkehrsgefährdend mit der lautstärke wär ich mir nicht sicher @bluecorsa, hier zicken se doch wegen jeder kleinigkeit rum kann also auch sein das du durch den auspufflärm nen notarztwagen nicht hörst o.ä.
 
Flo16v

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Hi,

Wie sieht das eigentlich aus wenn Der Halter nicht gleich Versicherungsnehmer ist? Dann kann der der das fahrzeug fährt doch von den niedrigen Prozenten der Mutti profitieren und die Mutti wird nicht belangt wenn irgendwas am Fahrzeug nicht in Ordnung ist?!

Hab da sicher n Denkfehler, sonst würd es ja jeder so machen.


Gruß Flo
 
D

DieKoeLET

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ich hab das umgekehrt, das Auto gehört Mutti, ich bin Versicherungsnehmer und Alleinfahrer, also der Halter(in) darf das Auto nicht einmal fahren :D
Also Mutti bekommt nur die Strafzettel ;)
 
Flo16v

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ich hab das umgekehrt, das Auto gehört Mutti, ich bin Versicherungsnehmer und Alleinfahrer, also der Halter(in) darf das Auto nicht einmal fahren :D
Also Mutti bekommt nur die Strafzettel ;)

Hi,

Bei der Konstelation bekommen aber wider beide einen auf den Sack. Fahrer und Halter.

Ghet das nicht irgendwie das nur der fahrer Ärger bekommt und trotzdem von Prozenten einer anderen Person profitiert?

Gruß Flo
 
Thema:

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