Seitenscheiben vorn getönt -> welche Strafe?

Diskutiere Seitenscheiben vorn getönt -> welche Strafe? im Smalltalk Forum im Bereich Diverses...; Kommt doch mal runter und reitet hier nicht auf den Threadersteller rum, weil er den Wagen nicht auf sich versichert hat. Das ist seine Sache und...
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StarvinMarvin

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Kommt doch mal runter und reitet hier nicht auf den Threadersteller rum, weil er den Wagen nicht auf sich versichert hat. Das ist seine Sache und hat rein gar nichts mit dem Thema zu tun.

Man sollte die Kirche echt im Dorf lassen, er hat den Fehler jetzt halt bezahlen müssen und fertig und ich stimme zu, dass hier so ein riesen Wind gemacht wird, wobei hier x Autos ohne BE durch die Gegend fahren.
 
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dunkelelf

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Bin 29 und das Auto läuft über Mutti, und wird wohl auch bis zu ihrem Lebensende so weitergehen. Bei mir sinds weit mehr als 800 € pro Jahr... Nein danke.. das Spar ich mir ...
 
Leihwäscheträger

Leihwäscheträger

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Was wird den das hier...Final Destination 5 ? Ich würde mein Auto auch auf Muddi anmelden wenn ich dabei etwas sparen könnte.
 
turbo-harburg

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und wenn mutti nicht mehr da sein sollte (möge sie noch lange leben,also nicht falsch verstehen) versicherst dann mit 60 oder 70jahren dein erstes auto selbst :)
Wir wollen alle sparen keine frage´aber dann besorg ich mir nen billigeres auto, ich würde auch gerne noch mehr sparen aber mutti hat schon 6autos auf sich laufen und so zahl ich 41€ inkl teilkasko ist für nen 20j. alten audi klumpen aber dafür bekommt mutti auch keine punkte wegen meiner karre. (dafür sorgt mein bruder schon).

ach zum thema zurück, ist ärgerlich wegen deiner mum, schnapp dir nen anwalt und schaut ob ihr das gegen deiner mutter abwenden könnt wenn du doppelt bußgeld bezahlst und beweisen könnt das nur wegen der kosten diesen versicherungsweg gewählt habt oder so.
 
Blausucht

Blausucht

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Hoi,

ich hab auch lange auf Verwandte versichert und jetzt mit 26 konnte ich direkt mit ganz wenig Prozenten einsteigen die 2011 sogar direkt weiter fallen.

Bei Mami wohnen ist doch toll, zumindest solange bis man sein eigenes Leben führen will.
 
Icenight

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Wanne-Eickel
mein wagen ist auch auf meine mutter angemeldet
klar weil ich erst so viele sf klassen runter gehen kann wie ich selbst hätte runterfahren können.
Also ich komm nicht auf 30 prozent wenn ichs übernehmen sollte

also warum mehr bezahlen?
Ausserdem hat so meine mutter nen cooles auto :-D

achso und putzen kommt sie nicht das macht meine putzfrau :D

gruss frank
 
TiCar

TiCar

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Tönung der Scheiben ist im gesetzliuchen Rahmen verankert und legal einzutragen - das ist FAKT!

Eine zusätzliche Tönung von schön gesetzlich getönte Scheiben natürlich NICHT - ebenfalls FAKT, weil dadurch der gesetzliche erlaubte Tönungsgrad überschritten ist.

Dh. klare Scheiben besorgen und diese im Rahmen der Gesetze tönen lassen (nicht Folie) ist absolut legal, muss aber gesondert abgenommen (Gutachten) werden, da die Scheibe ein entsprechendes Siegel hat, welches nachträglich baulich verändert wurde.
 
Bastian G.

Bastian G.

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so, meine Mum hat nun post bekommen.

§ 31 Abs.2, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

kann mir jemand sagen was das genau heisst?
 
Peet

Peet

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Ne VOWi gegen die bau und betriebsvorschriften mit bußgeld behaftet. was genau guck ich morgen mal.
 
Das Böse

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was ist eigentlich mit punkten für den halter,wenn der halter gar keinen führerschein hat oder der halter nicht eine bestimmte person ist,sondern z.B. eine firma :?:
 
BlueCorsa

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Gar keinen Führerschein ist egal, der Halter kann trotzdem für den ordungsgemäsen Zustand des Fahrzeuges belangt werden.

Aber das mit der Firma würde mich auch mal interesieren
 
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SR

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Jede Firma hat einen Verantwortlichen, sei es der Geschäftsführer oder der Inhaber. Im Extremfall bekommt der die Punkte, wobei mir kein Fall bekannt ist wo das wirklich passiert wäre. Da gehts dann auch um Sorgfaltspflicht und Ähnliches.

SR
 
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SR

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so, meine Mum hat nun post bekommen.

§ 31 Abs.2, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

kann mir jemand sagen was das genau heisst?

10 Sekunden Google:

STVZO
§31 Abs.2:
"(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet."

§69a:

Zu lang, hier der Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__69a.html

§24 StVG:
"§ 24 Verkehrsordnungswidrigkeit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift einer auf Grund des § 6 Abs. 1 oder des § 6e Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen Anordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. Die Verweisung ist nicht erforderlich, soweit die Vorschrift der Rechtsverordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen worden ist.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausend Euro geahndet werden.
"

BKat ist der Bußgeldkatalog, was genau steth da?

SR
 
Das Böse

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Gar keinen Führerschein ist egal, der Halter kann trotzdem für den ordungsgemäsen Zustand des Fahrzeuges belangt werden.
Das ist klar daß er mit geld belangt werden kann,meine frage bezog sich auf punkte.einer ohne führerschein kann doch keine punkte bekommen.ist die frage,ob dann deswegen die geldstrafe höher ausfällt zum beispiel.

Jede Firma hat einen Verantwortlichen, sei es der Geschäftsführer oder der Inhaber. Im Extremfall bekommt der die Punkte, wobei mir kein Fall bekannt ist wo das wirklich passiert wäre. Da gehts dann auch um Sorgfaltspflicht und Ähnliches.
Ich kann mir auch nicht vorstellen,daß der geschäftsführer oder inhaber die punkte bekommt.Bei grossen firmen z.B. mit einem grossen fuhrpark hätten die wahrscheinlich nach einem tag das punktekonto voll und müssten den lappen abgeben.

Muss der halter eigentlich einen wohnsitz in deutschland haben wenn das auto in deutschland zugelassen ist?
 
S

SR

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Ich denke schon das er einen Wohnsitz in Deutschland haben muss.

Das mit den Punkten geht übrigens wirklich, auch ohne Führerschein.

SR
 
BlueCorsa

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Das Punktekonto ist ja ned an nen Führeschein gekoppelt. Du kannst auch als Fußgänger oder Radfahrer Punkte bekommen.

Bei nem grossen Fuhrpark ist es sehr unwahrscheinlich das an den Fahrzeugen tuning vorhanden ist und dann noch dazu das nicht eingetragen ist. Etwaige Mängel kann man auch fast ausschliesen da die Fahrzeuge regelmässig Kundendienst etc erhalten. Wird man geblitzt geht das auf den Fahrer.
 
Das Böse

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und was passiert wenn dann das punktekonto voll ist?nen führerschein können die dem halter dann nicht abnehmen :lol:
Naja,das mit dem regelmässigen warten des fuhrparks würde ich so nicht unterschreiben wenn man im fernsehen zum beispiel sieht daß jeder dritte kontrollierte lkw mängel aufweist.
 
BlueCorsa

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Naja ich bin von Firmenpkws wie unsere Firmenautos ausgegangen und ned von LKW´s wo aus Kostengründen etc etc gespart wird.

Wenn du Punkte hast bekommst hald keinen Führerschein wenn du ihn machen willst z.B.
 
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