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Heute mal gute Nachrichten 8)
Schriftliche Begründung folgt laut Bericht aber erst am 4. Februar. Schauen wir mal.
Original von heise.de
OLG Hamburg watscht Kochbuch-Abmahner ab
Mit massenhaften Abmahnungen an Webmaster haben es die Hamburger Webkochbuch-Betreiberin Marion Knieper und ihr Ehemann Folkert zu ungewollter Berühmtheit gebracht. Aller Voraussicht nach wird nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg dem Treiben vorläufig einen juristischen Riegel vorschieben. In zwei Berufungsverhandlungen entzog das Gericht den Kniepers am heutigen Mittwoch de facto die Grundlage für ihre Abmahnungen.
Der Kammervorsitzende stellte gleich zu Beginn klar, dass er die Ansicht seines Landgerichtskollegen in der Sache nicht teilt: Bei Webforen könne es keine generelle Pflicht zur proaktiven Vorabprüfung von Nutzerbeiträgen auf eventuelle Rechtsverstöße geben. Erst wenn der Forenbetreiber, etwa durch eine Abmahnung, Kenntnis von einem Rechtsverstoß habe, müsse er das Posting sperren. Genauso haben die Berufungskläger gehandelt.
Eine Störerhaftung sei in den vorliegenden Fallen daher nicht zu erkennen. Da es folglich keinen Grund zur Unterlassungsverpflichtung gebe, falle auch der Grund der Abmahnung und damit der Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren für die Kniepers weg. Da kein Verschulden der Forenbetreiber gegeben sei, bestehe darüber hinaus auch kein Anspruch auf Schadensersatz.
Komplett hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/122105
Schriftliche Begründung folgt laut Bericht aber erst am 4. Februar. Schauen wir mal.